Welche Inhalte sind auf "Freie Universität Berlin on iTunes U" abrufbar? 


Die Freie Universität Berlin fördert mit dieser Initiative die Verbreitung und freie Nutzung audiovisueller Lehr- und Lerninhalte unserer Hochschule im Internet. Es wird angestrebt (Ziel ist), eine große Bandbreite von audiovisuellen Lehr- und Lerninhalten aus verschiedenen Bereichen der Freien Universität abzudecken (anzubieten), um (und so) die fachliche Varietät und den internationalen Charakter der Freien Universität darzustellen.

Darf ich meine audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte auch auf anderen Plattformen einbinden? 


Ja, wenn Ihre Audios/Videos von CeDiS auf einem Server der Freien Universität Berlin gespeichert wurden, dann erhalten Sie eine entsprechende Information, so dass Sie Ihre Audios/Videos auch in anderen zentralen Systemen der Freien Universität Berlin bereitstellen können.

Wer kann audiovisuelle Lehr- und Lerninhalte zur Bereitstellung auf "iTunes U" einreichen? 


Alle Personen, so genannte "Content-Producer", die an der Freien Universität Berlin mit der Durchführung von Lehrveranstaltungen beauftragt sind, können Audios/Videos einreichen. Dabei müssen gleichzeitig die unterzeichneten "Nutzungsbedingungen zum Einsatz von iTunes U an der Freien Universität Berlin" an CeDiS eingereicht werden.

Gehen beim Veröffentlichen von Inhalten auf "iTunes U" die Urheberrechte auf Apple über? 


Nein. Die Urheberrechte bleiben bei den Erstellerinnen und Erstellern der Inhalte, wie bei jeder anderen Website auch. Gleiches gilt für deren Beachtung.

Gehen mit der Veröffentlichung von Inhalten auf "iTunes U" Nutzungsrechte auf die Freie Universität über? 


Ja. Mit den Nutzungsbedingungen räumen Sie der FU die unentgeltlichen, zeitlich und örtlich unbegrenzten und nichtausschließlichen Nutzungsrechte an den Inhalten ein (Nutzungsbedingungen § 4 (3), s. auch Grundregeln 4. (4).

Die FU wird dann ihrerseits iTunes zur Verbreitung der Inhalte über iTunes U ein nicht ausschließliches und unentgeltliches Recht einzuräumen, die Inhalte zu nutzen, zu vervielfältigen, umzuformatieren und anzuzeigen. Des Weiteren wird iTunes von der FU das Recht eingeräumt, die Inhalte auf der iTunes U-Seite weltweit ganz oder teilweise mit allen bekannten oder zukünftig entwickelten Mitteln für den Zweck der Verbreitung von kostenlosen Lerninhalten zu verbreiten, zu übermitteln, aufzuführen oder anzuzeigen.

Gehen mit der Veröffentlichung von Inhalten auf "iTunes U" Nutzungsrechte auf "iTunes"/Apple über? 


Ja. Mit den Nutzungsbedingungen akzeptieren Sie, daß sich iTunes zu Online-Marketingzwecken der audiovisuellen Inhalte und begleitenden Zusatzmaterialien auf iTunes U bedienen kann, um die iTunes U Seite und die iTunes Technologie innerhalb des Onlinebereiches von iTunes U oder der Onlineseite des iTunes Stores sowie in anderen iTunesWebseiten zu präsentieren (Nutzungsbedingungen § 4 (5).

Darf ich auch andere Videoplattformen verwenden, die nicht zentral von der Freien Universität angeboten werden? 


Ja, mit einem privaten Account können Sie z.B. auch YouTube o.ä. nutzen.

Werden die Inhalte meiner audiovisuellen Lehr- und Lernmaterialien auf ihre rechtliche Zulässigkeit bzgl. des Urheberrechts überprüft? 


Nein, die Verantwortung für die Inhalte der audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte bleibt bei Ihnen. Bitte informieren Sie sich zu Ihren Pflichten als Content-Producer in den Nutzungsbedingungen (§ 5, § 8).

Werden die Inhalte meiner audiovisuellen Lehr- und Lernmaterialien auf ihre rechtliche Zulässigkeit bzgl. des Persönlichkeitsrechts überprüft? 


Nein, die Verantwortung für die Inhalte der audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte bleibt bei Ihnen. Bitte informieren Sie sich zu Ihren Pflichten als Content-Producer in den Nutzungsbedingungen (§ 5, § 8).

Bitte beachten Sie, daß bei der Aufzeichnung Ihrer Lehrveranstaltung die Aufnahme von Studierenden während der Lehrveranstaltung nicht erfolgen darf, wenn die audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte auf dem institutionellen Hochschulauftritt „Freie Universität Berlin on iTunes U“ nutzbar gemacht werden sollen (Nutzungsbedingungen § 5 (4).

Wer haftet für die bereitgestellten audiovisuellen Inhalte? 


Sie, als Content-Producer. Die Verantwortung für die Inhalte der audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte bleibt bei Ihnen; Ihre Inhalte dürfen keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte enthalten (Nutzungsbedingungen (§ 7).

Bitte informieren Sie sich dazu auch in den Nutzungsbedingungen (§ 7, § 8) und den Grundregeln (6.3).

Kann ich meine audiovisuellen Inhalte unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung stellen? 


Ja, Sie können beim Upload Ihrer audiovisuellen Inhalte angeben, unter welcher CC-Lizenz Sie diese Inhalte bereitstellen möchten. Siehe weitere Informationen zu den CC-Lizenzierungen: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc

Grundsätzlich ist zu empfehlen, diese CC-Lizenz in den audiovisuellen Inhalt bei der Erstellung direkt einzufügen, z.B. in eine Titelkarte direkt nach dem Vorspann oder vor dem Abspann.

Warum sind meine audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte nicht mehr auf "iTunes U"? 


Eine zeitliche Beschränkung der Bereitstellung gibt es nicht.

Allerdings kann CeDiS bei Content-Producern, die mit den eigenen erstellten audiovisuellen Inhalten und begleitenden Zusatzmaterialien gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen verstoßen, insbesondere indem sie Urheberrecht, Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen, die Übertragung der audiovisuellen Inhalte auf den institutionellen Hochschulauftritt „Freie Universität Berlin on iTunes U“ zeitweise oder auf Dauer sperren oder die audiovisuellen Inhalte in diesem Fall auch von den Servern des FU-Rechenzentrums löschen, so dass der Content nicht mehr darstellbar wäre. Eine Kopie der letzten Version der eigenen Inhalte kann der Content-Producer auf Anfrage erhalten (Nutzungsbedingungen § 9 (1).

 Wo finde ich die Regelungen zur Nutzung von "iTunes U" (Grundregeln, Nutzungsbedingungen)?


Die Nutzung des Angebots "Freie Universität Berlin on iTunesU" wird durch die Grundregeln und die Nutzungsbedingungen reguliert. Diese finden Sie in der jeweils aktuellsten Fassung auf der FIT-Webseite: IT-Richtlinien.

Kann ich als Lehrende/r jemanden aus meinem Arbeitsbereich mit der Bereitstellung von Inhalten für "iTunesU" beauftragen? 


Sie können als Lehrende/r auch Ihre Lehrassistenten oder sonstiges wissenschaftliches Personal (z.B. studentische Hilfskräfte) mit der Bereitstellung von audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte für iTunesU beauftragen. In diesem Fall müssen Sie sich mit dem Betreiber des Hochschulauftritts (CeDiS) in Verbindung setzen und die notwendigen Formalitäten klären.