Um während des Auslandsaufenthalts ein Praktikum angehen zu können, sind ein paar Schritte notwendig. Bitte informieren Sie sich ggf. bei dem für die Anrechnung von Praktika zuständige Ansprechperson, ob Ihr vorgesehenes Praktikum auch geeignet ist.

Es müssen drei Unterlagen von Ihnen ausgefüllt werden. Anschließend benötigen sie eine Unterschrift vom Praktikumsgeber (der Vertrag) und von einem Vertretern der FU Berlin (Vertrag und Aufenthaltsstatuswechsel).

Daraufhin reichen Sie die Unterlagen bei der für Ihren Wohnbereich zuständigen Ausländerbehörde in Japan ein und erhalten eine Statusänderung in ihrem Visum.


Die Unterlagen:

  • Keine Stichwörter