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Wer das Studium im folgenden Semester unterbrechen will oder an einem ordnungsgemäßen Studium gehindert ist, kann ein Urlaubssemester beantragen (s.a. §14 Satzung für Studienangelegenheiten der Freien Universität Berlin).

Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester, sondern nur als Hochschulsemester und somit nicht zur Regelstudienzeit, auf die sich Prüfungsfristen etc. beziehen. Der Status der Beurlaubung gilt stets parallel für alle studierten Fächer (auch bei Mehrfachimmatrikulation) und wird auf allen Studienbescheinigungen vermerkt.