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Wenn Sie das vorhandene Lehr- und Betreuungsangebot als Teilzeitstudierende/r in Anspruch nehmen möchten, können Sie dieses im Rahmen der fristgerechten Immatrikulation bzw. Rückmeldung unter Angabe des Grundes, spätestens jedoch bis zum Semesterbeginn (01.04. oder 01.10.), beantragen. Die Höhe der Semestergebühren und -beiträge ändert sich während eines Teilzeitstudiums nicht.

Aus gegebenen Anlass kann ein Teilzeitstudium für das Sommersemester 2020 bis zu 6 Wochen nach Vorlesungsbeginn beantragt werden (Frist: 02.06.2020).

Semester im Teilzeitstudium werden als halbe Fachsemester und als ganze Hochschulsemester gezählt.

Ein Anspruch auf ein spezielles Teilzeitstudiencurriculum besteht nicht. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Studienfachberatung in Ihrem Fachbereich um ggf. den Stundenplan für Ihr Teilzeitstudium abzustimmen.