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Prüfungsberechtigt sind alle Professor:innen und alle wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen des Instituts. Externe Lehrbeauftragte sind weder als Erst- noch als Zweitgutachter:innen prüfungsberechtigt. 

Ziel der Bachelorarbeit ist die Beantwortung einer konkreten Forschungsfrage. Der Einsatz empirischer Methoden (qualitativ oder quantitativ) ist grundsätzlich möglich, allerdings nur soweit es die Zeit- und Umfangsvorgaben erlauben. In erster Linie kommt es auf die korrekte und solide Rezeption und Einordnung der relevanten Literatur (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) an.Da die Bearbeitungszeit von Bachelorarbeiten begrenzt ist, empfiehlt es sich, an Vorwissen anzuknüpfen, das im Laufe des bisherigen Studiums erworben wurde. 

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