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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat nunmehr beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2021 der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag auf bis zu 205 Euro steigt. Für Kinder von Alleinerziehenden wird der Unterhaltsvorschuss erhöht.


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Studierende,

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