Gemeinsam verantwortlich handeln: Informationen zum Coronavirus (2019-nCoV) für Universitätsangehörige
Kostenlose Corona-Tests
Für vormals Schwangere bzw. Stillende erfolgte eine generelle Impfempfehlung durch die STIKO erst am 10. September 2021. Bis zu dieser Empfehlung bestand eine medizinische Kontraindikation im Sinne des neuen § 4a Nummer 2 der CoronaTestV. Die in dieser Vorschrift verankerte Übergangsfrist von 3 Monaten beginnt damit erst am 10. September 2021 zu laufen. Folglich haben vormals Schwangere bzw. Stillende bis zum 10. Dezember 2021 einen Anspruch auf kostenlose Testung nach § 4a Nummer 2 TestV. Die Anspruchsberechtigung kann in diesem Fall durch den Mutterpass belegt werden, aus dem die vorangegangene Schwangerschaft hervorgeht.
Schülerausweis gilt in den Herbstferien als Testnauchweis
Für Berliner Kinder und Jugendliche gilt der Schülerausweis in den ab Montag beginnenden Herbstferien als Nachweis für einen Corona-Test. Damit können über Zwölfjährige etwa Veranstaltungen besuchen - Mitteilung der Bildungsverwaltung.
Corona - SOS - Eltern helfen Eltern
Austausch mit Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen
Mobilitätshilfedienste für ältere Berlinerinnen und Berliner in der Corona-Krise: Telefongespräche, Einkäufe und Erledigungen
Tipps und Hilfestellungen für Familien
Tipps für Eltern
Hilfe in der Krise