Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Für eine Anrechnung japanischer Leistungspunkte im ABV-Bereich wenden Sie sich bitte an den jeweiligen BachelorABV- bzw. Masterbeauftragten Beauftragten des Instituts. 

Die Auflistung der Beauftragte des Fachbereich GeschKults finden Sie unter dieser Website:

...

Für die Anrechnung der Japanischkurse ist derzeit Herr Prof. Matthew Königsberg (mkstl@zedat.fu-berlin.de) zuständig.

Eine Anrechnung kann aber erst wieder erfolgen, wenn die Mitarbeiter des Instituts wieder Zugang zu Ihren Büros haben. Zu den Anrechnungsbedingungen kann ich Folgendes mitteilen:

"Sofern Grundsätzlich kann die Anrechnung erfolgen wenn, die Gesamtzahl der SWS, die Sie in Japan absolviert haben, der vorgeschriebenen Anzahl der SWS in Berlin entspricht bzw. übertrifft, wird der Kurs angerechnet und die Note übernommen.. Dabei wird die Note, die Sie an der japanischen Hochschule erhalten haben, übernommen. 

In der Regel wird diese Zahl immer überschritten, sofern Sie in Japan ordentliche Sprachkurse belegt haben."

Da die Dozierenden hier in Berlin keinen direkten Einblick in die Inhalte und Prüfungsanforderungen unser Partneruniversitäten haben, hat man sich auf diesen Kurs geeinigt. Wenn es Abweichungen in den Anforderungen oder Ausnahmen gibt, so gehen halten Sie bitte direkt mit Herrn Königsberg beim Auswählen der Kurse Absprache. 

...