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Um eine reibungslose Anrechnung zu ermöglichen, empfiehlt das Institut des Japanologie den Studierenden, sich bereits vor dem Aufenthalt an der japanischen Hochschule über die Anrechnungsmöglichkeiten zu informieren. Bitte klären Sie im Vorfeld mit den zuständigen Dozierenden, welche Dokumente vorzulegen und welche Anforderungen zu erfüllen sind.

Grundsätzlich ist zu berücksichtigen: Um später eine mögliche Äquivalenz von an japanischen Universitäten absolvierten Kursen   - egal ob für das Kernfach, den Affinen Bereich oder ABV -  zur Anrechnung prüfen zu können, sind noch während des Aufenthaltes Modulbeschreibungen besuchter Kurse zu sichern und später, nach der Rückkehr, mit dem Leistungsnachweis einzureichen.

Anrechnung ABV / Freies Modul:

Für eine Anrechnung japanischer Leistungspunkte im ABV-Bereich wenden Sie sich bitte an den jeweiligen ABV-Beauftragten des Instituts. 

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Für die Anrechnung der Japanischkurse ist derzeit Herr Prof. Matthew Königsberg (mkstl@zedat.fuwenden Sie sich bitte an Frau Hioki (yasuyo.hioki@fu-berlin.de) oder an Frau Fischer (nadia.fischer@fu-berlin.de) zuständig des Sprachenzentrums. 

Grundsätzlich kann die Anrechnung erfolgen wenn, die Gesamtzahl der SWS, die Sie in Japan absolviert haben, der vorgeschriebenen Anzahl der SWS in Berlin entspricht bzw. übertrifft. Dabei wird die Note, die Sie an der japanischen Hochschule erhalten haben, übernommen. 

In der Regel wird diese Zahl immer überschritten, sofern Sie in Japan Sprachkurse belegt haben.

Da die Dozierenden hier in Berlin keinen direkten Einblick in die Inhalte und Prüfungsanforderungen unser Partneruniversitäten haben, hat man sich auf diesen Kurs geeinigt. Wenn es Abweichungen in den Anforderungen oder Ausnahmen gibt, so gehen halten Sie bitte direkt mit Herrn Königsberg beim Auswählen der Kurse Absprache. 

Informationen zum Studiengang "Integrierte Japanstudien":

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Im Zweifelsfall bei der Kurswahl können die Studierenden nochmal Rücksprache mit Frau Prof. Dr. Blechinger - Talcott oder der Japansprechstunde halten.