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  • Grundkonflikt Wissenschaftsfreieheit versus Recht informationelle Selbstbestimmung → Spannungsfeld das Kernfeld auf die Archivrecht Antwort geben kann.
    • in D immer Individualrecht (im Gegensatz zu kollektiven Rechten im US-amerik. Recht)
    • Personenbezogene Daten: Schutz der Grundrechte Staat ist verantwortlich
    • Grundrecht auf Wisenschaftsfreiheit ist nicht auf Gemeinwohl bezogen, sondern Strafrecht
      • aus politischen Gründen nicht erwünscht: rechtswidrig
    • Personen, um deren Daten es geht, sind geschützt, Recht zur Datensouveränität
    • Ist genuin staatliche Aufgabe, Abwägung zwischen Forschenden und denen, die Recht auf informationelle Selbstbestimmung haben zu regeln
    • Recht schützt die strukturell Schwächeren
    • Meine Daten gehören mir: unterstreicht Recht nicht
    • Abgabe FD an Stelle die Daten verwahrt, → Problem kann da entstehen
    • ERschließung FD ist Eingriff in informationelle Selbstbestimmung (bsp. FD LOC Traditional Knwoledge Label)
    • Auch Verwahren der Daten ist EIngriftt+Zugangsgewährung!
    • geht nur mit Zustimmung der Betroffenen (muss nicht per Unterschrift erfolgen), aber Beweislast liegt bei Datenerheber, aber auch andere Form des Nachweises ok (Zb ärztliche Einwilligung)
    • Brauchen wir Gesetz um dual use von FD zu verhindern? Zersplitterte Lage nicht so sinnvoll... Gesetz schafft Klarheit und Diskursraum (man weiss woran man sich orientieren kann). Aber die Rechtslandschaft wird dadurch nochmerh zersplittert... Grundgesetz ist wichtigster Referenzrahmen.
    • Datenschutzgrundverordnung hat Definition, was Daten sind, klar gemacht/geschärft. DSGVO ist vor alle Stärkung dessen, was schon da war.
    • Inwiefern haben die Stasi-Unterlagen das Archivrecht verändert?

      • Stasiunterlagen werden Forschungsdaten, Archivrecht ist darauf anwendbar. Ein Teil aus der Bürgerrechtsbewegung sehen das anders...


Abschlussdiskussion

Bibliotheken und Archive bekommen oft gar nicht die Macht zu entscheiden, man schaut immer zu den Juristen? Wie kann man Bibliotheken und Archive empowern, um Richtlinien zu entwickeln?

Es ist problematisch, wenn die, die die Daten besitzen, entscheiden, was ein "sinnvoller" Nutzung der Daten ist. Sollen nur schauen, ob es Grenzen gibt (auch wenn sie den Zweck für "sinnlos" halten). Es ist nicht Aufgabe von staatlicher Stelle zu entscheiden, was ertragreiche Forschung ist (Herr Henne).

Mit Blick auf die Frage, was stellen wir ins Netz, müssen Einrichtungen Position erarbeiten. Ist anders, als wenn man persönlich ins Archiv kommt und unterschreiben muß, was man mit den Daten macht... Unterschied "ins Netz pusten"... Es muss Einordnung geben (Imeri).

Von Nils Reichert (HLA) an alle 05:30 PM
@Maret Nieländer hier Informationen vom BSI zum Thema Prüfsummencheck zur Gewährleistung von Datenintegrität: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/Virenschutz-Firewall/Pruefsummencheck/pruefsummencheck_node.html

Wie kann man die HErkunftsgesellschaften stärker einbinden? Gibt es use cases im deutschsprachigen Raum für Traditional Knowledge Labes? Wie gestalte ich den Prozess?

Imeri: Aus deutschem Kontext keine Beispiele bekannt. Aber im ethnologischen Fächern gerade viel im Gespräch...

  • Wir stehen alle in der Zeit heute. Bsp Bamian buddh. Statuen gesprengt, dem kann man sich nicht entziehen... Darauf müssen wir reagieren können. Auch Infrastrukturen müssen so gebaut werden, dass wir sie kurzfristig schließen können, wenn es nötig ist.
  • (Möller) Wichtiger Punkt: Repositorien können ANwendung Archivrecht heute gar nicht (Embargofristen)

Teilhabe bei Datengebenden stärken (Sibylle), wie kann man das machen? Bsp. für Projekte, in denen der Aspekt mitgedacht wird?

Von Maret Nieländer an alle 05:35 PM
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Henning Schreiber: Rolle des Forschers näher betrachten, ist anders, als wenn Daten für alle offen zur Verfügung stehen. Forschende müssen sich an Forschungsethik halten...

  • Geht laut Bundesverfassungsgericht nicht... Man mus eine "Methode" haben