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Schlüssel

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  • Übliche (aber nicht verbindlich vorgegebene) Abgabefristen von Hausarbeiten: 30.3. und 30.9. damit möglichst einheitlich für alle

  • Verlängerung von Abgabefristen: kann von der Lehrkraft diese selbst festlegen?
    Ja, aber muss angemessen sein
    selbst festgelegt werden, sollte jedoch angemessen sein. 

  • Korrekturfristen für Lehrende: Sind nicht vorgegeben, sollten angemessen sein.Gibt es Korrekturfristen für Lehrende?
    Nein... es gilt wieder Grundsatz "muss angemessen sein"


3.) Mündliche Prüfungen

  • In einem Modul der Module 4-6 muss eine mündl. Prüfung absolviert werden

  • Darf auch in 2 Modulen der Module 4-6 eine mündl. Prüfung abgelegt werden?
    Nein, nur in einem Modul.

  • Zu beachtende Formalia: Dauer ca. 25 Minuten, Protokoll ist zu erstellen, neben Prüfer*in ist mind. 1 Beisitzer erforderlich (MA-Abschluss und FU-Zugehörigkeit/aktueller Lehrauftrag erforderlich)

  • Inhalt und Strukturierung der mündl. Prüfung darf von Prüfer*in selbst bestimmt werden

  • Prüfungsprotokolle sind von Prüfer*in selbst (oder vom Institutssekretariat) mind. 1,5 Jahre bzw. bis Exmatrikulation der Studierenden aufzubewahren

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