...
- Übliche (aber nicht verbindlich vorgegebene) Abgabefristen von Hausarbeiten: 30.3. und 30.9. damit möglichst einheitlich für alle
- Verlängerung von Abgabefristen: kann von der Lehrkraft diese selbst festlegen?
Ja, aber muss angemessen sein
selbst festgelegt werden, sollte jedoch angemessen sein. - Korrekturfristen für Lehrende: Sind nicht vorgegeben, sollten angemessen sein.Gibt es Korrekturfristen für Lehrende?
Nein... es gilt wieder Grundsatz "muss angemessen sein"
3.) Mündliche Prüfungen
- In einem Modul der Module 4-6 muss eine mündl. Prüfung absolviert werden
- Darf auch in 2 Modulen der Module 4-6 eine mündl. Prüfung abgelegt werden?
Nein, nur in einem Modul. - Zu beachtende Formalia: Dauer ca. 25 Minuten, Protokoll ist zu erstellen, neben Prüfer*in ist mind. 1 Beisitzer erforderlich (MA-Abschluss und FU-Zugehörigkeit/aktueller Lehrauftrag erforderlich)
- Inhalt und Strukturierung der mündl. Prüfung darf von Prüfer*in selbst bestimmt werden
- Prüfungsprotokolle sind von Prüfer*in selbst (oder vom Institutssekretariat) mind. 1,5 Jahre bzw. bis Exmatrikulation der Studierenden aufzubewahren
...