...
- Übliche (aber nicht verbindlich vorgegebene) Abgabefristen von Hausarbeiten: 30.3. und 30.9.
- Verlängerung von Abgabefristen: kann von der Lehrkraft selbst festgelegt werden, sollte jedoch angemessen sein.
- Korrekturfristen für Lehrende: Sind nicht vorgegeben, sollten angemessen sein.
3.) Mündliche Prüfungen
- Modul 4-6: In einem Modul der Module 4-6 muss eine mündl. Prüfung absolviert werden
Darf auch in 2 Modulen - Mehrere mündliche Prüfungen: Es darf nur eine mündliche Prüfung in einem der Module 4-6 eine mündl. Prüfung abgelegt werden?
Nein, nur in einem Modul.abgegeben werden. - Zu beachtende Formalia: Dauer ca. 25 Minuten, ; Protokoll ist zu erstellen, neben Prüfer*in ist mind. 1 Beisitzer erforderlich (MA-Abschluss und FU-Zugehörigkeit/aktueller Lehrauftrag erforderlich)
- Inhalt und Strukturierung der mündl. Prüfung darf von : Prüfer*in selbst bestimmt werdenüber Inhalte der Prüfung
- Prüfungsprotokolle sind von : Prüfer*in selbst (oder vom Institutssekretariat) bewahrt Prüfungsprotokolle mind. 1,5 Jahre bzw. bis Exmatrikulation der Studierenden aufzubewahrenauf