Versionen im Vergleich

Schlüssel

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  • Übliche (aber nicht verbindlich vorgegebene) Abgabefristen von Hausarbeiten: 30.3. und 30.9.

  • Verlängerung von Abgabefristen: kann von der Lehrkraft selbst festgelegt werden, sollte jedoch angemessen sein. 

  • Korrekturfristen für Lehrende: Sind nicht vorgegeben, sollten angemessen sein.


3.) Mündliche Prüfungen

  • Modul 4-6: In einem Modul der Module 4-6 muss eine mündl. Prüfung absolviert werden
    Darf auch in 2 Modulen
  • Mehrere mündliche Prüfungen: Es darf nur eine mündliche Prüfung in einem der Module 4-6 eine mündl. Prüfung abgelegt werden?
    Nein, nur in einem Modul.abgegeben werden. 

  • Zu beachtende Formalia: Dauer ca. 25 Minuten, ; Protokoll ist zu erstellen, neben Prüfer*in ist mind. 1 Beisitzer erforderlich (MA-Abschluss und FU-Zugehörigkeit/aktueller Lehrauftrag erforderlich)

  • Inhalt und Strukturierung der mündl. Prüfung darf von : Prüfer*in selbst bestimmt werdenüber Inhalte der Prüfung

  • Prüfungsprotokolle sind von : Prüfer*in selbst (oder vom Institutssekretariat) bewahrt Prüfungsprotokolle mind. 1,5 Jahre bzw. bis Exmatrikulation der Studierenden aufzubewahrenauf