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Schlüssel

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Vortrag der Dekanin zu den bisherigen Überlegungen zur Umsetzung der Novelle am FBRFB

  • Das Wichtigste vorab: „Das Geld wird eher weniger als mehr“. Es geht (nur) um die Verschiebung von Mitteln und Aufgaben.
  • Verlängerungsmöglichkeiten richten sich immer nach geltendem Recht zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, d.h. aktuell Beschäftigte können nach wie vor ggf. verlängert werden, werden aber nicht verstetigt.
  • Ziele: Prä-Docs stärken, Forschung ermöglichen
    • Forschung und Lehre nicht trennen, also keine reinen Lehrstellen schaffen und Deputate reduzieren/gleichmäßiger verteilen
    • LkfbA-Stellen langfristig in unbefristete WiMi-Stellen umwandeln
    • zur Abdeckung der Lehre ggf. StipendiatInnen und Drittmittelbeschäftigten ermöglichen, zu lehren
  • Plan an unserem FB (nicht gut, aber noch am verträglichsten): langfristig Haushaltsmittel für Prä-Docs, Drittmittel für Post-Docs (Ausnahmen bestätigen die Regel)
    • Prä-Docs sollen wie Drittmittelstellen 65%-Stellen sein (oder auch mal 75% bei besonderen Aufgaben).
    • Deputate sind in der KapVO (Kapazitätsverordnung) festgelegt, an die die Universität gebunden ist.
    • Lt. KapVO hat eine 50%-Stelle ein Deputat von einer LV, wir müssten also 15% oder 25% für andere Aufgaben abrechnen (z.B. echtes Co-teaching)
  • Das bedeutet, „dass wir ein Solidaritätsprinzip brauchen“, denn das wird Auswirkungen auf die W3-Professuren haben: 
    • Ganze Post-Doc-Stellen mit Anschlusszusage sind leider in der Regel nicht finanzierbar. Ausnahmen bestätigen die Regel.
      • So eine Stelle hätte dann ein Deputat von 8 SWS.
      • Es muss noch erarbeitet werden, wer diese Ausnahmen bekommt (d.h. welcher Lehrstuhl/Arbeitsbereich) und ob die Stellen bei Anschlusszusage dann in Institutsstellen ohne Bindung an einen Arbeitsbereich übergehen sollen.
      • In dem Fall wäre die Stelle dann für den Arbeitsbereich nicht neu zu besetzen, bis die betreffende Person sich erfolgreich auf eine auswärtige Professur bewirbt, daher würden nur sehr vielversprechende Personen ausgewählt.
      • Das Evaluierungskriterium wäre die Erarbeitung eines zweiten Forschungsfeldes, d.h. Habil oder zweite Monografie.

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