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Hinweis
titleHinweis

Als Lehrende können Sie keine ECTS "vergeben", sondern nur über die Aufschlüsselung innerhalb des MA Soziologie informieren. Die Anerkennung der ECTS an den Heimatuniversitäten ist letztendlich Sache der dortigen Administration und durch die Austauschstudierenden zu klären.


Für Erasmusstudierende Austauschstudierende erfolgt die Umrechnung in ECTS-Vergabe im MA Soziologie wie folgt:

Modul 1-6  | 10 ECTS für das gesamte Modul

Die Module 1-6 bestehen jeweils aus zwei Veranstaltungen , doch es gibt nur eine Modulprüfung.(Seminar+Vorlesung) und einer Modulprüfung.

Austauschstudierenden wird immer empfohlen, gesamte Module mit 10 ECTS zu belegen.

Wenn jedoch die Teilnahme an nur einem Kurs des Modules gewünscht ist (Seminar oder Vorlesung), erfolgt die ECTS-Vergabe wie folgt:

Für die aktive/regelmäßige Teilnahme allein (ohne Modulprüfung) erhalten Austauschstudierende Für die a/r Teilnahme in einer LV erhalten Erasmusstudierende 3 ECTS und für die Modulprüfung 4 ECTS; für beides zusammen entsprechend 7 ECTS.


Modul 7 (Lehrforschungspraktikum) | 15 ECTS für das gesamte Modul

Dieses Modul besteht nur aus dem Kurs des Forschungspraktikums (4 SWS).

Austauschstudierenden müssen das gesamte Modul mit 15 ECTS belegen, d.h. es ist nicht wie in den Modulen 1-6 möglich, lediglich die aktive/regelmäßige Teilnahme ohne Modulprüfung zu absolvieren. 


+ Modul 8 (Vertiefung) | 15 ECTS für das gesamte Modul

Dieses Modul besteht aus zwei Seminaren und einer Hier gibt es ebenfalls nur eine Modulprüfung, doch der Workload in diesen Modulen ist deutlich höher.

Daher erhalten Erasmusstudierende Austauschstudierende hier 5 ECTS für die bloße a/r Teilnahme in einer LVeinem Seminar, und weitere 5 ECTS für die Modulprüfung, und für beides also 10 ECTS.


Leistungsscheine für Austauschstudierende (Erasmus oder Direktaustausch):

Download Deutsch
Download Englisch

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