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Ja. Auch bereits produzierte audiovisuelle Lehr- und Lerninhalte sowie bereits produzierte sonstige audiovisuelle Inhalte und begleitende Zusatzmaterialien können auf „Freie Universität Berlin on iTunes U“ nutzbar gemacht werden. Diese müssen ggf. durch der FU Berlin zugehörigen Merkmale ergänzt werden.

Kann ich als Lehrende/r jemanden aus meinem Arbeitsbereich mit der Bereitstellung von Inhalten für iTunesU beauftragen?
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Sie können als Lehrende/r auch Ihre Lehrassistenten oder sonstiges wissenschaftliches Personal (z.B. studentische Hilfskräfte) mit der Bereitstellung von audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte für iTunesU beauftragen. In diesem Fall müssen Sie sich mit dem Betreiber des Hochschulauftritts (CeDiS) in Verbindung setzen und die notwendigen Formalitäten klären.

Wie übertrage ich meine Inhalte an dem Betreiber?
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CeDiS erhält mit der Übertragung der Inhalte den Auftrag, die erstellten audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte sowie die sonstigen audiovisuellen Inhalte und begleitende Zusatzmaterialien auf Servern im FU-Rechenzentrum nach Prüfung formaler Kriterien (Nutzung FU-Logo; Einhaltung des Corporate Design mit dem vorgegebenem Vor- / Abspann; zulässige Formate, etc) zu speichern und über den institutionellen Hochschulauftritt „Freie Universität Berlin on iTunes U“ nutzbar zu machen.

Darüber hinaus ist CeDiS verpflichtet, alle erstellten audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte sowie alle sonstigen audiovisuellen Inhalte und begleitende Zusatzmaterialien über eine FU-Webseite zusätzlich und unabhängig zu ihrer Referenzierung auf „Freie Universität Berlin on iTunes U“ öffentlich bereitzustellen.

Werden meine audiovisuelle Lehr- und Lerninhalte vor der Veröffentlichung von CeDiS überarbeitet?
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CeDiS wird ggf. aus technischen Gründen sowie zur Verbesserung der Erkennbarkeit der Zugehörigkeit zur Freien Universität (FU Corporate Design) die audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte und sonstigen audiovisuellen Inhalte bearbeiten. Ein Eingriff in die dargestellten Lehr- und Lerninhalte oder sonstigen audiovisuellen Inhalte wird durch eine derartige Bearbeitung ausgeschlossen (Nutzungsbedingungen §4 (2).

Wie kann ich meine audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte wieder löschen? 
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Sie können die Nutzbarmachung Ihres eigenen audiovisuellen Inhalts und des begleitenden Zusatzmaterials über iTunes U jederzeit löschen lassen. Dazu müssen Sie sich an CeDiS wenden und können auch darauf hinwirken, dass CeDiS den Inhalt auch auf dem Server des FU-Rechenzentrums löschen lässt (Nutzungsbedingungen § 9 (4).

 

 

 

 

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