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Ob Sie Anspruch auf den Notfall-Kinderzuschlag haben, können Sie hier prüfen und den Antrag auf Notfall-Kinderzuschlag können Sie online stellen. Die Regelungen zum Notfall-Kinderzuschlag werden ab dem 1. April 2020 wirksam.
Alle Informationen zum Kinderzuschlag finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer und auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.notfall-kiz.de.