Information der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
zur Betreuung an Kitas und zum Schulbetrieb finden Sie auf den Seiten des Senats
Folgende Regelungen zur Betreuung gelten an den Kitas des Studierendenwerks Berlin (Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen):
https://www.stw.berlin/assets/sw-berlin/files/Kita/20220120_Elterninformation.pdf
Hier finden Sie weitere Elternbriefe:
Risikokinder https://www.stw.berlin/assets/sw-berlin/files/Kita/Elterninformation_Risikokinder.pdf
Kinderkrankengeld https://www.stw.berlin/assets/sw-berlin/files/Kita/Elterninfo_Kinderkrankengeld_final.pdf
Impfaufruf des Corona-KiTa-Rates https://www.stw.berlin/assets/sw-berlin/files/Kita/RS_T_4508_Anlage_1_Corona-KiTa-Rat_Impfaufruf.pdf
Eigenerklärung Selbsttestergebnis https://www.stw.berlin/assets/sw-berlin/files/Kita/Anlage_1_Eigenerklaerung_v1.0_Final.pdf
Musterbescheinigung Kinderkrankengeld https://www.stw.berlin/assets/sw-berlin/files/Kita/Musterbescheinigung.pdf
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat folgende Meldung zur Verbreitung des Corona-Virus in Kitas veröffentlicht:
Alleinerziehende, die keine andere Möglichkeit der häuslichen Betreuung haben, können ab dem 27.04.2020 die Notbetreuung an Kitas und Schulen beantragen. Als Alleinerziehende gelten Mütter oder Väter, die ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und nicht mit einem anderen Erwachsenen, jedoch mit ihrem Kind oder ihren Kindern in ständiger Haushaltsgemeinschaft zusammenleben.
Ob ein Elternteil zu einem anderen bezugsberechtigtem Personenkreis gehört können sie der angehängten Liste entnehmen.
Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist eine Selbsterklärung notwendig, mit der sie sich direkt an ihre Kita- und Schulleitungen wenden.
Die Selbsterklärung für die Notwendigkeit einer Notbetreuung und weitergehende Informationen finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/notbetreuung/
Mit Blick auf die weiterhin zwingend zu beachtende Minimierung von Sozialkontakten, sollte eine Notbetreuung nur im unbedingt erforderlichen Umfang erfolgen.
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Aus Sicht der Erzieher