Lehrende, die interaktive Lehre für Studierende durchführen, sowie Mitarbeitende, die zum Notbetrieb der Hochschulen gehören als auch Alleinerziehende, die keine Möglichkeit der häuslichen Betreuung haben, können ab dem 27.04.2020 die Notbetreuung an Kitas und Schulen beantragen.
In jedem Fall bleibt der bisherige Vorrang der häuslichen Betreuung bestehen, wenn die Betreuung ihres Kindes anderweitig sichergestellt werden kann.
Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist eine Selbsterklärung der Eltern notwendig, mit der sie sich direkt an ihre Kita- und Schulleitungen wenden.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat folgende Meldung zur Verbreitung des Corona-Virus in Kitas veröffentlicht:
.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/notbetreuung/Mit Blick auf die weiterhin zwingend zu beachtende Minimierung von Sozialkontakten, sollte eine Notbetreuung nur im unbedingt erforderlichen Umfang erfolgen.
Erzieher warnen vor gefährlicher Enge der Notbetreuunghttps://www.morgenpostbmfsfj.de/berlin/article228759159/Erzieher-warnen-vor-gefaehrlicher-Enge-bei-der-Notbetreuung.htmlbmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/corona-kita-studie--erste-ergebnisse-liegen-vor/161268
Zwischen Bauklötzen und Research Paper
https://www.forschung-und-lehre.de/karriere/zwischen-baukloetzen-und-research-paper-2676/