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Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester, sondern nur als Hochschulsemester und somit nicht zur Regelstudienzeit, auf die sich Prüfungsfristen etc. beziehen. Der Status der Beurlaubung gilt stets parallel für alle studierten Fächer (auch bei Mehrfachimmatrikulation) und wird auf allen Studienbescheinigungen vermerkt.

Den Antrag gibt es bei der Studierendenverwaltung oder online (pdf-Datei). Er ist frühestens zusammen mit der Rückmeldung oder bis spätestens sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn zu stellen.


https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/rueckmeldung/urlaubssemester/index.html