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Die Seite wird derzeit überarbeitet. In Kürze finden Sie die aktuellen Regelungen und Hinweise zur Beantragung von Freistellungstagen.


Regelungen zum Umgang mit wegen SARS-CoV-2 geschlossenen Kitas und Schulen.

Wenn Sie ein nicht erkranktes Kind unter 12 Jahren, das von der Schul- und Kitaschließung betroffen ist, betreuen, besteht die Möglichkeit mobil zu arbeiten.

Darüber hinaus kann Ihnen eine gesetzlich geregelte Freistellung von 20 Arbeitstagen unabhängig von der Anzahl der zu betreuenden Kinder gewährt werden. Voraussetzung hierfür sind,

  • die tatsächliche Schließung einer Gemeinschaftseinrichtung, wie Kindertagesstätte, Tagesgroßpflegestelle, Eltern-Kind-Initiative (o. ä.), Schule usw. in Reaktion auf die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie,
  • die von der Schließung betroffenen Kinder haben das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet,
  • eine alternative Betreuung des Kindes oder der Kinder kann ansonsten nicht sichergestellt werden und
  • dienstliche Gründe stehen dem erlaubten Fernbleiben vom Dienst nicht entgegen.

Vorrangig sind zunächst die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens, gegebenenfalls auch die Inanspruchnahme von Arbeitszeitausgleich, Erholungsurlaub und Abbau von Mehrarbeit, zu prüfen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, senden Sie bitte jeweils einen formlosen elektronischen Antrag an Ihre Personalstelle und setzen Ihre/n Vorgesetzte/n in „CC“.

Vom Zeitpunkt der Antragsstellung an können Sie zu Hause bleiben. Die jeweilige Genehmigung erfolgt im Nachgang ebenfalls auf elektronischem Weg.

Die Regelung gilt zunächst befristet bis zum 31. August 2020.

Die entsprechenden Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen haben wir für Sie als PDF hinterlegt:

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name20200602_RS-Senat-Kinderbetreuung_20200519.pdf
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Aufgrund der geschlossenen Kitas und Schulen kann Ihnen eine gesetzliche Freistellung von 7 Arbeitstagen gewährt werden und falls das nicht ausreicht die weitere Betreuung zu organisieren, können Ihnen weitere 3 Tage zugesprochen werden. Senden Sie dafür einen formlosen Antrag (per E-Mail) an Ihre Personalstelle und setzen ihre/n Vorgesetzten in CC. Alle wichtigen Fragen und Informationen zum Thema: Coronavirus finden Sie hier.

Die entsprechenden Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen haben wir für sie als PDF hinterlegt:

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nameRundschreiben SenFin 27-2020.pdf
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nameRundschreiben SenFin 28-2020.pdf
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nameRS 34-2020 v. 17.04.2020.pdf
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