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Information der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Betreuung an Kitas und zum Schulbetrieb finden Sie auf den Seiten des Senats



Folgende Regelungen zur Betreuung gelten derzeit an den Kitas des Studierendenwerks Berlin:

Hinweise für Familien in der Corona-Krise

alle relevanten Informationen zur Öffnung der Kitas während der Corona-Pandemie des Landes Berlin findet ihr hier: 

https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/

"Ab dem 25. Januar 2021 stellen die Berliner Kitas auf einen Notbetrieb um. Die Notbetreuung steht Eltern offen, wenn sie einen außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben. Dieser kann auch nur an einzelnen Tagen oder stundenweise bestehen.Zusätzlich zum außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
• Ein Elternteil übt einen Beruf aus, der auf der Liste der sogenannten systemrelevanten Berufe steht. Diese Liste, die von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport laufend ergänzt und konkretisiert wird, enthält die Berufe, die nach Einschätzung der Innenverwaltung zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur der Stadt unverzichtbar sind.
• Ein Elternteil ist alleinerziehend. Der zeitliche Anspruch bemisst sich nach dem Umfang des außerordentlichen Betreuungsbedarfs.
• Die Familie befindet sich in einer sozial schwierigen Situation oder es besteht ein besonderer pädagogischer Bedarf (Entscheidungen im Einzelfall).

Die durchschnittliche wöchentliche Auslastung soll in Kitas den Wert von 50 Prozent nicht überschreiten. Ist dies der Fall, können weitere Kriterien wie eine Priorisierung bestimmter Berufe herangezogen werden. Kitas, die überdurchschnittlich viele Kinder von Eltern systemrelevanter Berufe betreuen, können in Abstimmung mit der Kita-Aufsicht abweichende Regelungen vereinbaren. Dies gilt auch bei nicht ausreichend vorhandenem Personal. Die Regelung gilt vorerst bis zum 14. Februar 2021.

Um die Kontaktreduzierung auch im weiteren Verlauf des Lockdowns zu gewährleisten, wird die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote in der Kindertagesförderung laufend evaluiert.“ An der Evaluation nehmen wir teil.

Bitte an die Eltern: Auch für Kitas gilt die verschärfte Maskenpflicht, nur das Tragen von medizinischen oder FFP2 Masken ist erlaubt.

Alle Hinweise zum Regelbetrieb unter den fortgesetzten Bedingungen der Corona-Pandemie in den Kindertagesstätten des studierendenWERKs BERLIN findet ihr hier:

https://www.stw.berlin/unternehmen/themen/corona-faq.html#jump_kitafragen

Im November 2020 fand keine Anpassung der Öffnungszeiten statt. Den entsprechenden Elternbrief dazu findet ihr hier:https://www.stw.berlin/assets/sw-berlin/BAf%C3%B6G%20Corona/Elternanschreiben_zu_oeffnungszeiten_ab_dem_01.11.2020.pdfRegelbetrieb unter Pandemiebedingungen):



Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat folgende Meldung zur Verbreitung des Corona-Virus in Kitas veröffentlicht:


https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/corona-kita-studie--erste-ergebnisse-liegen-vor/161268



Aus Sicht der Erzieher