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Das Stipendium des DAAD im Ba-Plus Programm "Integrierte Japanstudien"

Die Studierenden, die im Rahmen des Ba-Plus Programm ein Auslandsstudium an der ICU oder Sophia-University absolvieren, erhalten eine finanzielle Förderung über den DAAD. Alle bürokratischen Abläufe diesbezüglich laufen über das Sekretariat der Japanologie (in diesem Fall Frau Boltz), d.h. die Stipendiumsverträge werden dort ausgestellt und unterschrieben. Abhängig davon, ob die Studierenden Auslandsbafög erhalten oder nicht, unterscheidet sich der Betrag der Förderung. Diejenigen, die kein Auslandsbafög beantragen werden, erhalten zusätzlich zum Teilstipendium eine Reisekostenpauschale sowie einen Zuschuss zur Auslandsreisekrankenversicherung. Diejenigen, die Auslandsbafög erhalten, bekommen diese Förderung durch das Bafög-Amt bereit gestellt.

Die monatliche Teilstipendienrate beträgt 500€. Der DAAD geht bei der Berechnung dieser Rate davon aus, dass die Studierenden ihre im Inland anfallenden Lebenshaltungskosten (etwa 512€) weiterhin selbst aufbringen können. Wer dies nicht kann, darf bis zu dieser Summe auch während des Stipendienbezugs arbeiten oder andere Stipendien (etwa JASSO oder Förderungen der japanischen Universität, aber auch Begabtenförderung) erhalten, ohne dass dies auf die DAAD-Teilstipendienrate angerechnet wird. Empfänger von Auslandsbafög müssen das DAAD-Teilstipendium beim Bafög-Amt melden. Dafür wird ein Bewilligungsschreiben der FU von Frau Prof. Dr. Blechinger - Talcott ausgestellt. Das Teilstipendium wird über 10 Monate (von September bis Juni) ausgezahlt.

Die Reisekostenpauschale, die der DAAD bezahlt beträgt 1400€.

Ebenso bezahlt der DAAD einen Zuschuss zur Auslandskrankenversicherung, der bei 35€/Monat liegt. Der Zuschuss für 10 Monate wird zusammen mit der ersten Teilstipendiumsrate überwiesen.


Jasso

Die Institution Jasso (Japan Student Services Organisation) verwaltet im Auftrag des japanischen Kultusministeriums Stipendien, um internationale Studierende und die dazugehörigen Auslandsprogramme zu unterstützen. Falls die Austauschstudierenden die Möglichkeit haben, ein JASSO-Stipendium zu bekommen, so ist es läuft das unter dem Student Exchange Support Program und ist ein Stipendium, das für Kurzaufenthalte in Japan ausgelegt ist. Die Jasso-Stipendienrate beträgt monatlich 80 000 Yen und man kann in einem Zeitraum von 8 bis 12 Monaten dieses Stipendium bekommen.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Immatrikulation an einer nicht-japanischen Hochschule
  • Zulassung zu einem Austauschprogramm einer japanischen Hochschule
  • Herausragende akademische Leistungen an der Heimatuniversität
  • Voraussichtlicher Abschluss an der Heimatuniversität nach dem Absolvieren des Auslandsstudiums
  • Erfüllen der Konditionen des japanischen Hochschulstudentenvisums

Ablauf und Bewerbung


Das Verfahren des Jasso-Stipendiums läuft über die japanische Partneruniversität. Aus diesem Grund kann ein sicheres Zusagen eines Jasso-Stipendiums seitens der FU Berlin nicht ermöglicht werden. Vor dem Auslandsaufenthalt der Studierenden erhält die FU von den jeweiligen japanischen Partneruniversitäten Informationen, ob und wie viele Jasso-Stipendien vergeben werden können. Diese werden unmittelbar an die betreffenden Studierenden weitergegeben. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Jasso-Flyer.


Weitere Finanzierungsmöglichkeiten:

  • Förderungen durch Stipendien der japanischen Partneruniversität
    (Bitte informieren Sie sich auf der Website der jeweiligen Universität)
  • Promos
  • Auslandsbafög
  • Begabtenförderung
  • Auslandsstipendien durch den DAAD (öffentliche Förderung)