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Grundsätzlich kann die Anrechnung erfolgen, wenn die Gesamtzahl der SWS, die Sie in Japan absolviert haben, der vorgeschriebenen Anzahl der SWS in Berlin entspricht bzw. übertrifft. Dabei wird die Note, die Sie an der japanischen Partneruniversität erhalten haben, übernommen.
Weitere Informationen zur Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen finden Sie hier:
https://www.sprachenzentrum.fu-berlin.de/sprachangebot/sprachen/japanisch/index.html
Informationen zum Studiengang "Integrierte Japanstudien":
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