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Wir sehen das genauso wie unsere Kollegen. Wegen "Dreistigkeit" würden wir aber noch § 826 BGB ins Auge fassen. Heidemarie und Claudio
Coaching-Hinweise
Die sinnvoll in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen wurden gesehen. Als Praktikerin muss ich allerdings betonen, dass § 826 (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung; erforderlich sind also Sittenwidrigkeit und Vorsatz) sehr selten angewendet wird, weil es da oft erhebliche Beweisschwierigkeiten gibt. Macht das Fass lieber nicht auf. Grüße, Klara Fall
Voraussetzungen der Anspruchsgrundlagen
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Sehen wir, Gottlieb und Edeltraut, im Prinzip ganz ähnlich. Es gibt aber keinen § 118 Var. 1 BGB. § 118 umfasst die Scherzerklärung, aber auf eine Scherzerklärung deutet im Sachverhalt nichts hin. Die Anfechtung wegen Irrtums ist in § 119 Var. 1 BGB geregelt. Habt ihr euch da vertippt?
Coaching-Hinweise
Seid ihr sicher, dass "Schadenshöhe" eine Voraussetzung einer Anspruchsgrundlage ist? Wo findet sich die Rechtsfolge des § 119 BGB? LG, K. Fall
Subsumtion des Sachverhalts
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Daher hat E gegen A doch nur einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.300 Euro.
Coaching-Hinweise
Sehr schön! Ganz wichtig: Die Subsumtion des Sachverhalts in der Gruppenphase sollte immer nur als Lösungsskizze erfolgen, unproblematische Teile kann man in wenigen Stichworten und mit (+) und (-) ausdrücken. Was problematisch ist, sollt ihr ausformulieren. Den gesamten Fall könnt ihr später in Einzelarbeit ausformulieren, aber ihr solltet als Subsumtionsgruppe nicht vorwegnehmen, was später alle machen. K. Fall