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idb39
An wen kann ich mich wenden, wenn offizielle Internet-Inhalte Verstöße gegen diese Grundregeln enthalten?

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idb39
An das zuständige Dekanat des Fachbereiches bzw. die Leitung der Einrichtung, in deren Verantwortung der Internet-Online-Dienst fällt. Sofern der zentrale Internet-Auftritt der Freien Universität Berlin betroffen ist, wenden Sie sich an die zentrale Online-Redaktion (PKI-Web) der Freien Universität Berlin.

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Dürfen Gastwissenschaftler offizielle Internet-Inhalte der Freien Universität Berlin über das Internet verbreiten?

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Ja, zur Erfüllung ihres Auftrages dürfen Gastwissenschaftler offizielle Internet-Inhalte der Freien Universität Berlin über das Internet verbreiten. Sie benötigen einen FU-Account für die Nutzung.

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Dürfen Lehrbeauftragte und Dozenten offizielle Internet-Inhalte der Freien Universität Berlin über das Internet verbreiten?

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Ja, zur Erfüllung ihres Auftrages dürfen Lehrbeauftragte offizielle Internet-Inhalte der Freien Universität Berlin über das Internet verbreiten. Sie benötigen dazu  einen FU Account.

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Dürfen Lehrende offizielle Internet-Inhalte der Freien Universität Berlin über das Internet verbreiten?

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 Ja, zur Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen Lehrende offizielle Internet-Inhalte der Freien Universität Berlin über das Internet verbreiten. Es ist dabei darauf zu achten, dass die beteffenden Internet-Inhalte die Merkmale offizieller Internet-Inhalte erfüllen.

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Dürfen Studierende offizielle Internet-Inhalte der Freien Universität Berlin über das Internet verbreiten?

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Nein. Studierende haben aber vielfältige Möglichkeiten, inoffizielle Internet-Inhalte zur Durchführung ihres Studiums und im Rahmen ihres akademischen Lebens zu verbreiten, sofern sie über eine elektronische Benutzerkennung der Freien Universität Berlin identifizierbar sind.

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Ich bin Lehrender an der Freien Universität Berlin. Darf ich meinen Studierenden das Recht einräumen, Internet-Inhalte zu erstellen?

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Neben der Möglichkeit, in Ihrem Blog selbst zu publizieren, können Sie dieses auch anderen registrierten Bloggern ermöglichen. Tun Sie dies, müssen Sie aber für die Inhalte dieser Autoren selbst einstehen. Sie tragen allein die Verantwortung dafür, dass diese Autoren nicht gegen das Gesetz verstoßen und sich an die für das zentrale Blog-System geltenden Nutzungsbedingungen halten.

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idb45
Ich habe als Lehrender Studierenden die Möglichkeit eingeräumt, Internet-Inhalte zu erstellen. Bin ich für die Internet-Inhalte dieser Studierenden verantwortlich?

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idb45
Nein, grundsätzlich sind die Studierenden als Internet-Autoren für die von ihnen erstellen Internet-Inhalte selbst verantwortlich. Sollten Sie den Studierenden in einem offiziellen Blog Autorenrechte eingeräumt haben, sind Sie als Blogeigentümer/In jedoch für Beiträge in Ihrem Blog verantwortlich.

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idb46
Ich studiere an einer externen Universität? Darf ich an der Freien Universität Berlin Internet-Inhalte erstellen?

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idb46
Studierende anderer Universitäten dürfen auf Antrag beim zuständigen Internet-Dienstanbieter zur Durchführung ihres Studiums an der Freien Universität Berlin ausschließlich inoffizielle Internet-Inhalte erstellen.

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Kann die Verantwortung für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen delegiert werden?

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Ja. Die Dekanate der Fachbereiche bzw. die Leitungen der sonstigen Einrichtungen können andere Personen, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Freien Universität Berlin stehen, mit der Wahrnehmung dieser Verantwortung schriftlich beauftragen. Dabei obliegt den Dekanaten bzw. den Leitungen die Verantwortung für eine den Anforderungen an das zuständige Internet-Personal entsprechenden Auswahl von fachkundigen und zuverlässigen Personen. Bestimmt das jeweilige Dekanat bzw. die jeweilige Leitung zuständiges Internet-Personal, geht die Verantwortung auf dieses Personal über.

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Kann die Verantwortung für die Internet-Auftritte der Fachbereiche und sonstigen Einrichtungen delegiert werden?

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idb48
Die Dekanate der Fachbereiche bzw. die Leitungen der sonstigen Einrichtungen können andere Personen, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Freien Universität Berlin stehen, mit der Wahrnehmung dieser Verantwortung schriftlich beauftragen. Dabei obliegt den Dekanaten bzw. den Leitungen die Verantwortung für eine den Anforderungen an das zuständige Internet-Personal entsprechenden Auswahl von fachkundigen und zuverlässigen Personen. Bestimmt das jeweilige Dekanat bzw. die jeweilige Leitung zuständiges Internet-Personal, geht die Verantwortung auf dieses Personal über.

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idb49
Wer ist verantwortlich für den offiziellen zentralen Internetauftritt der Freien Universität Berlin?

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idb49
Die zentrale Online-Redaktion der Freien Universität Berlin (PKI-Web) verantwortet den offiziellen zentralen Internet-Auftritt der Freien Universität und koordiniert den Gesamtauftritt der Universität im Internet.

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idb50
Wer ist verantwortlich für die Internet-Auftritte der Fachbereiche und sonstigen Einrichtungen?

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 Verantwortlich sind die zuständigen Dekanate bzw. die Leitungen der Einrichtungen.

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Wer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen von Internet-Online-Diensten?

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Die Verantwortung für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen und der geltenden Gesetze trägt der jeweilige Internet-Dienstanbieter. Innerhalb der Fachbereiche oder sonstigen Einrichtungen nimmt das jeweilige Dekanat bzw. die jeweilige Leitung diese Verantwortung wahr.

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idb52
Wie wird die Verantwortlichkeit für Internet-Inhalte an der Freien Universität Berlin geregelt?

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Die Verantwortlichkeit der Freien Universität Berlin, von Internet-Dienstanbietern sowie von Internet-Autoren bestimmt sich im Außenverhältnis nach den geltenden Gesetzen bzw. den für den jeweiligen Internet-Online-Dienst geltenden Nutzungsbedingungen.