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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Themen:

Die Anforderungen, die an die Abschlussarbeiten Ihres Bachelor- bzw. Masterstudiums gestellt werden, stimmen größtenteils mit den Anforderungen an Hausarbeiten überein. Deshalb wird im Folgenden auch nur über die jeweiligen Besonderheiten von Bachelor- und Masterarbeiten informiert. Für den Aufbau, die Ansprüche an Leserlichkeit und Verständlichkeit sowie die formalen Vorgaben orientieren Sie sich deshalb bitte an den Informationen zu Hausarbeiten.

Exposé

Wenn Sie Ihre Bachelor- oder Masterarbeit schreiben möchten, wenden Sie sich frühzeitig an eine:n Betreuer:in und sprechen Sie über mögliche Themen für die Arbeit. Kümmern Sie sich auch frühzeitig um eine Zweitbegutachtung Ihrer Arbeit und sprechen Sie sich ggf. auch hier ab. Wenn Sie sich auf einen Gegenstand geeinigt haben, erstellen Sie im nächsten Schritt ein Exposé. Erst wenn dieses Exposé von Ihrem:Ihrer Betreuer:in angenommen wurde, können Sie Ihre Arbeit anmelden und das Kolloquium besuchen. Das Exposé soll dazu beitragen, durch konkrete und übersichtliche Planung mögliche Schwierigkeiten bei der Abfassung Ihrer Abschlussarbeit im Vorfeld zu verhindern. Über die folgenden Punkte sollte Auskunft gegeben werden:

1) Zielsetzung

Es sollten die Relevanz des Themas und die zentrale Fragestellung der Arbeit deutlich gemacht werden.

2) Theoretische Grundlage

Es sollte kurz dargelegt werden, auf welcher theoretischen Grundlage die Fragestellung bearbeitet werden soll. 

3) Vorarbeiten

Geben Sie an, an welche Arbeiten aus früheren Lehrveranstaltungen Sie mit Ihrer Arbeit ggf. anknüpfen wollen. 

4) Vorgehen

Es sollte kurz das geplante Vorgehen zur Beantwortung der Forschungsfrage dargelegt werden. Bei Masterarbeiten kann hier auch die angedachte Methode kurz beschrieben werden.


5) Gliederung

Es sollte eine erste Gliederung der Arbeit, die einen Überblick über den Aufbau und den Inhalt der Arbeit zulässt, vorgeschlagen werden. Aussagekräftige Überschriften sind hier sehr wichtig.


6) Zeitplan

Der Zeitplan sollte die zentralen Meilensteine der Arbeit benennen (Bearbeitungsbeginn, Zeitraum für Literaturrecherche, Phasen der Datenerhebung, Abgabetermin etc.).


7) Erstes Literaturverzeichnis

Es sollte eine möglichst sinnvolle Übersicht über die bereits recherchierte Quellenlage (auch international) gegeben werden.

Auf Basis dieser Punkte lässt sich erkennen und diskutieren, welche möglichen Änderungen oder Ergänzungen noch nötig sind. Eine Freigabe des Exposés durch Ihre:n Betreuer:in ist deshalb eine wichtige Vorbedingung für die Annahme der Bachelor- oder Masterarbeit. Da das Exposé auch als Basis für die Diskussion im Kolloquium dienen kann, sollten Sie die genannten Punkte dann dort auch einmal vorstellen.

Tipp

Unter dem Reiter "Beispiele und Vorlagen" in der Navigation auf der linken Seite finden Sie ein gelungenes und kommentiertes Beispiel eines Exposés.

Kolloqium

In jedem Semester werden Bachelor- und Master-Kolloquien angeboten, die auch im Vorlesungsverzeichnis angekündigt werden. Das Kolloquium ist der zentrale Ort, um Probleme und Fragen zur Abschlussarbeit mit einem größeren Plenum zu diskutieren und Hilfestellungen bei der Anfertigung der Abschlussarbeit zu geben. Die regelmäßige Teilnahme am Kolloquium ist für alle BA- und MA-Kandidat:innen verpflichtend.

Jede:r Kandidat:in soll mindestens einmal in einem Vortrag die eigene Arbeit und den aktuellen Bearbeitungsstand vorstellen. Dabei sollen explizit Fragen, Unsicherheiten und Probleme angesprochen werden. Dies kann z.B. durch konkrete Fragen am Ende des Vortrags geschehen. Erfahrungsgemäß ergeben sich aus den Diskussionen darüber häufig wichtige Anregungen auch für die übrigen Teilnehmenden. 

Wichtig ist: Das Kolloquium ist keine öffentliche Einzelsprechstunde mit Ihrem:Ihrer Betreuer:in und ersetzt diese Sprechstunden auch nicht. Es dient insbesondere der Orientierung, dem Vergleich mit den Arbeiten anderer Studierenden und Ihrem Austausch untereinander. Eine rege Teilnahme an den Diskussionen seitens aller anwesenden Kandidat:innen ist daher ausdrücklich erwünscht.

Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, eine Fragestellung aus der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft selbstständig auf wissenschaftlichem Niveau zu bearbeiten und die Ergebnisse angemessen darzustellen. Es kann sich dabei um eher grundlagenwissenschaftliche oder um anwendungsbezogene Problemstellungen handeln. 

Prüfungsberechtigt sind alle Professor:innen und alle wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen des Instituts. Externe Lehrbeauftragte sind weder als Erst- noch als Zweitgutachter:innen prüfungsberechtigt. 

Ziel der Bachelorarbeit ist die Beantwortung einer konkreten Forschungsfrage. Der Einsatz empirischer Methoden (qualitativ oder quantitativ) ist grundsätzlich möglich, allerdings nur soweit es die Zeit- und Umfangsvorgaben erlauben. In erster Linie kommt es auf die korrekte und solide Rezeption und Einordnung der relevanten Literatur (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) an.Da die Bearbeitungszeit von Bachelorarbeiten begrenzt ist, empfiehlt es sich, an Vorwissen anzuknüpfen, das im Laufe des bisherigen Studiums erworben wurde. 

Die Bachelorarbeit soll in zwölf Wochen erstellt werden und etwa 25 Seiten (7.500 Wörter) umfassen. Ein Überschreiten der Vorgaben sollte nicht auf Redundanzen oder unnötigen Exkursen beruhen, sondern inhaltlich begründet sein und ist gegenüber den Gutachter:innen besonders begründungspflichtig. Sprechen Sie sich im Zweifelsfall immer mit Ihren Beutreuer:innen ab!

Masterarbeit 

Die Masterarbeit soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, eine Fragestellung auf fortgeschrittenem wissenschaftlichen Niveau selbstständig zu bearbeiten und die Ergebnisse angemessen darzustellen, wissenschaftlich einzuordnen und zu dokumentieren. Prüfungsberechtigt sind alle Professor:innen sowie alle wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen des Instituts. Externe Lehrbeauftragte sind weder als Erst- noch als Zweitgutachter:innen prüfungsberechtigt. 

Die zentralen inhaltlichen Qualitätsdimensionen einer Arbeit sind:

  • Relevanz: Die gewählte Fragestellung sollte wichtig für das Fach, die berufliche Praxis und/oder die Gesellschaft sein. Positiv bewertet werden originelle und innovative Fragestellungen. Die Relevanz wird auch hinsichtlich der Ergebnisse beurteilt. Positiv bewertet wird, wenn neue Einsichten ermittelt wurden, die Ergebnisse verallgemeinerbar und hinreichend differenziert sind. 
  • Gründlichkeit: Die gewählte Fragestellung sollte theoretisch und (im Falle empirischer Arbeiten) methodisch gründlich bearbeitet werden, der Forschungsstand hinreichend breit und tief aufgearbeitet und die relevante Literatur kritisch reflektiert werden. Dabei sollte das Verhältnis aus älteren und jüngeren, aus Primär- und Sekundärquellen entsprechend dem Forschungsstand ausgewogen sein. Die gewählten theoretischen und methodischen Ansätze sollten für die Bearbeitung der Forschungsfrage geeignet sein, die eingesetzten Instrumente und Verfahren der Komplexität des Gegenstandes gerecht werden. 
  • Verständlichkeit: Die Vorgehensweise und die Ergebnisse sollen verständlich und nachvollziehbar dargestellt werden. Eine Argumentationslinie soll klar entwickelt werden und sich in der Struktur der Arbeit widerspiegeln. Die einzelnen Schritte des Forschungsprozesses sollen intersubjektiv nachvollziehbar dargestellt werden. Ein flüssiger Stil, sichere Rechtschreibung, eine ansprechende Gestaltung und funktional eingesetzte Visualisierungen sind hierfür selbstverständliche Voraussetzungen. 

Die Masterarbeit soll in 23 Wochen erstellt werden und etwa 60 bis 70 Seiten (also zwischen ungefähr 18.000 und 24.000 Wörtern) umfassen. Eine Überschreitung des Umfangs um mehr als zehn Prozent ist in Ausnahmefällen möglich, aber den Gutachter:innen gegenüber besonders begründungspflichtig. Sprechen Sie sich im Zweifelsfall immer mit Ihren Beutreuer:innen ab!

Weitere Hinweise

Anmeldung & Titel der Arbeit

BachelorarbeitMasterarbeit

Um Ihre Bachelorarbeit anzumelden, müssen Sie den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit sowie Ihr Themenblatt ausgefüllt und unterschrieben beim Prüfungsbüro einreichen. Auf dem Themenblatt müssen außerdem noch Ihre Erst- und Zweitprüfer:in unterschreiben, bevor Sie Ihre Arbeit anmelden können. 

Die Formulare finden Sie auf der Studiengangsseite des BA Publizistik- und Kommunikationswissenschaft

Weitere Informationen zum Studienabschluss stellt das Prüfungsbüro bereit: https://www.polsoz.fu-berlin.de/kommwiss/studium/bachelor/studienabschluss/index.html

Um Ihre Masterarbeit anzumelden, müssen Sie die Formulare Meldung zur Masterarbeit sowie das Themenblatt ausgefüllt und unterschrieben beim Prüfungsbüro einreichen. Auf dem Themenblatt müssen außerdem noch Ihre Erst- und Zweitprüfer:in unterschreiben, bevor Sie Ihre Arbeit anmelden können. 

Die Formulare finden Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite des MA Publizistik- und Kommunikationswissenschaft bzw. MA Medien- und Politische Kommunikation.

Weitere Informationen zum Studienabschluss stellt das Prüfungsbüro bereit: https://www.polsoz.fu-berlin.de/kommwiss/studium/ma_mpk/studienabschluss/index.html

Beachten Sie bei der Wahl des Titels (und Untertitels), dass dieser auf Ihrem Abschlusszeugnis aufgeführt wird. Außerdem können Sie nach Anmeldung der Arbeit den Titel nur mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ändern.

(Übernahme von) Kosten

Die bei der Durchführung Ihrer Arbeit entstandenen Kosten können nicht übernommen werden. Daher müssen entweder kostengünstige Lösungen gewählt oder externe Partner:innen gewonnen werden. Der finanzielle Aufwand ist häufig bei experimentellen Designs und Inhaltsanalysen geringer. Ausdrücklich befürwortet werden auch Sekundäranalysen bereits vorhandener Daten.

Feldarbeit: Bevor für die empirische Arbeit mit wissenschaftlichen, politischen oder sonstigen Expert:innen Kontakt aufgenommen oder bevor mit Fragebögen oder anderen Instrumenten ins Feld gegangen wird, ist das Vorgehen mit den Betreuenden abzustimmen!

Arbeiten im Auftrag eines Unternehmens

Grundsätzlich liegen alle Verwertungs- und Publikationsrechte bei Ihnen als Autor:in und niemand darf die Ergebnisse Ihrer Arbeit ohne Ihre Erlaubnis in Publikationen oder anderweitig verwerten. Falls Ihre Arbeit aber im Auftrag z.B. eines Unternehmens erstellt wird, hat dieses in der Regel ein Interesse an der Vertraulichkeit der Ergebnisse. Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie in diesem Fall einen Vertrag aufsetzen, in dem diese Vertraulichkeit explizit geregelt ist.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Auftragsarbeiten das wissenschaftliche Interesse im Fokus steht. Die Ergebnisse Ihrer Abschlussarbeit sollten nicht dem Interesse des Auftraggebenden angepasst werden.

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