Vorbereitung

Vor Beginn des Auslandsjahres finden mehrere Orientierungs-Workshops - unter anderem auch semesterbegleitend - statt, die gemeinsam mit ehemaligen Austauschstudierenden durchgeführt werden. Studierende erhalten so einen Einblick in den Alltag sowie eine Einführung in die Schwerpunkte an den Partneruniversitäten.

Die Workshops sind Teil der Prüfungsordnung von Studierenden im BA+-Programm, doch können Sie nach Vereinbarung mit der leitenden Lehrkraft auch von anderen besucht werden.

Termine und Themen der Workshops werden zeitnah bekannt gegeben.


Nach der bestandenen Zulassung für den Auslandsaufenthalt sind auf einige Punkte zu achten, die im Folgenden kurz angerissen werden sollen. Für die japanrelevanten Unterpunkte werden gesonderte Seiten mehr Informationen bereithalten.

  • Urlaubssemester beantragen

Um Gebühren während des Auslandssemesters zu sparen, ist es ratsam, sich für die Zeit des Auslandsaufenthaltes Urlaubssemester zu beantragen. Dadurch entfallen die meisten Abgaben. Zudem kann das Semesterticket abgemeldet werden, wodurch lediglich ein kleiner Anteil von etwa 50 Euro zur Zahlung übrig bleibt.

Außerdem zählen durch Beantragung von Urlaubssemestern der Stand der Fachsemester konstant, sodass nachfolgend keine Probleme mit dem BaFöG-Amt entstehen.

Zu beachten ist jedoch, dass Sie an der FU immatrikuliert bleiben müssen, um Ihren Status als Student nicht zu verlieren. Dies kann bei gesetzlich Versicherten (die nicht mehr familienversichert sind) zu erheblichen Mehrkosten führen, da sie sich sonst regulär versichern müssten und den Anspruch auf den Studentensatz verlieren würden.

Im BA+-Programm nominierte Studierende müssen keine Urlaubssemester beantragen, da der Auslandsaufenthalt Teil der Prüfungsordnung ist.


  • Versicherungen und Verträge

Zusammen mit Ihrer Unterkunft sollten Sie an die Aufgabe überflüssiger Versicherungen und Verträge denken. Sicherlich brauchen Sie keinen Internetanschluß oder eine Mitgliedschaft im Fitnessclub hier in Deutschland, wenn Sie sich selbst in Japan befinden. In Japan ist es gesetzlich verpflichtend, der Nationalen Krankenversicherung (国民健康保険, kokumin kenkō hoken) beizutreten. Diese Versicherung übernimmt den größten Teil der medizinischen Kosten, doch bleibt eine gewisse Selbstbeteiligung. Sie können natürlich zusätzlich zu der Nationalen Krankenversicherung über eine Auslandskrankenversicherung nachdenken, wenn es für Sie rentabel ist.


  • Bankkonto und Finanzen

Bevor Sie nach Japan kommen, sollten sich fragen:

  1. Sind meine Bank- bzw. Kreditkarte für Asien freigeschaltet?
  2. Wieviel kosten Abhebungen für mich in Japan?
  3. Welche Geldautomaten kann ich in Japan nutzen?
  4. Wie hoch ist der maximale Betrag, den ich am Tag/ in der Woche/ im Monat abheben kann?

Sprechen Sie sich gerne mit Ihren KommilitonInnen ab und vergleichen Sie Ihre Optionen.


  • Medikamente etc.

Sollten Sie unter Allergien etc. leiden, für die Sie regelmäßig Medikamente benötigen, so denken Sie daran, diese für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts mitzunehmen. Da nicht garantiert werden kann, dass Sie die notwendigen Medikamente auch in Japan bekommen, packen Sie sie mit in Ihr Reisegepäck. Besorgen Sie sich allerdings gleichzeitig ein Notwendigkeitsnachweis Ihres Ausweises auf Englisch, um keine Probleme an der Einreisekontrolle in Japan zu bekommen.

Denken Sie daran, dass Medikamente NICHT mit der Post versandt werden dürfen!

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