Dual Career & Family Service

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Finanzielle Hilfen und Unterstützung für Familien in der Corona-Zeit


Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat nunmehr beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2021 der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag auf bis zu 205 Euro steigt. Für Kinder von Alleinerziehenden wird der Unterhaltsvorschuss erhöht.


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Studierende,

aufgrund der aktuellen Situation hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) entschieden den Zugang zum Kinderzuschlag (Notfall-Kinderzuschlag) zu erleichtern um so Familien in der Corona-Zeit stärker zu unterstützen. Berechnungsgrundlage ist nun der letzte Monat der Antragstellung und nicht mehr wie bisher die letzten sechs Monate vor Antragsstellung.

Familien bei denen das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht (und kein Arbeitslosengeld II beziehen), können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten. Der Antrag muss bei der Familienkasse gestellt werden. Anspruch auf Kinderzuschlag haben Sie unter den folgenden Voraussetzungen:

• Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

• Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.

• Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).

• Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.

Ob Sie Anspruch auf den Notfall-Kinderzuschlag haben, können Sie hier prüfen und den Antrag auf Notfall-Kinderzuschlag können Sie online stellen. Die Regelungen zum Notfall-Kinderzuschlag werden ab dem 1. April 2020 wirksam.

Alle Informationen zum Kinderzuschlag finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer und auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.notfall-kiz.de.

Tipp: Wenn Sie schnell wissen möchten, ob Sie Kinderzuschlag erhalten können: Einfach persönliche Daten in das interaktive Video-Tool „KiZ-Lotse“ eingeben und Anspruch ermitteln!

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