1.) Anwesenheitslisten: erlaubt oder nicht?

Das Führen von Anwesenheitslisten ist erlaubt, sofern die Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs die „Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme“ vorsieht. Dies trifft für den MA Soziologie zu.

Die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) der FU formuliert dazu außerdem in §9 Abs. 1 + 2 „[…] Soweit die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme in einer Lehrveranstaltung eines Moduls in einer Prüfungsordnung vorgesehen ist, müssen Studentinnen und Studenten neben der aktiven Teilnahme regelmäßig an der betreffenden Lehrveranstaltung des Moduls teilnehmen. (2) Eine regelmäßige Teilnahme – sofern diese in einer Prüfungsordnung verlangt wird – liegt vor, wenn mindestens 85 % der für die Lehrveranstaltungen vorgesehenen Präsenzstudienzeit besucht worden sind. Darüber hinaus kann eine höhere oder geringere Präsenzquote als 85 % vorgesehen werden. Die Präsenzquote darf nicht geringer als 75 % sein.“ 

Eine Stellungnahme des AStA finden Sie hier.


2.) Abgabefristen & Korrekturfristen

  • Übliche (aber nicht verbindlich vorgegebene) Abgabefristen von Hausarbeiten: 30.3. und 30.9.

  • Verlängerung von Abgabefristen: kann von der Lehrkraft selbst festgelegt werden, sollte jedoch angemessen sein. 

  • Korrekturfristen für Lehrende: Sind nicht vorgegeben, sollten jedoch angemessen sein.


3.) Mündliche Prüfungen

  • Modul 4-6: In einem dieser Module muss eine mündliche Prüfung absolviert werden

  • Es darf nur eine mündliche Prüfung in einem der Module 4-6 absolviert werden

  • Zu beachtende Formalia:
    • Dauer ca. 25 Minuten;
    • Protokoll ist zu erstellen;
    • Neben Prüfer*in ist mind. 1 Beisitzer*in erforderlich (MA-Abschluss und FU-Zugehörigkeit/aktueller Lehrauftrag erforderlich)
  • Inhalt und Strukturierung: Prüfer*in bestimmt über Inhalte der Prüfung

  • Prüfungsprotokolle: Prüfer*in (oder Institutssekretariat) bewahrt Prüfungsprotokolle mind. 1,5 Jahre bzw. bis Exmatrikulation der Studierenden auf
    Download Vorlage Prüfungsprotokoll

Siehe auch Regulations for the oral examination.



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