Jedes Modul gilt als abgeschlossen, wenn die Voraussetzungen für die aktive und regelmäßige Teilnahme jeder Veranstaltung erfüllt und die separate Modulprüfung, die in nur einer der Veranstaltungen des Moduls stattfindet, erfolgreich abgeschlossen ist.

Tabelle 1 gibt einen Überblick über die zu absolvierenden Module. Die Kriterien für die aktive und regelmäßige Teilnahme sowie für die Modulprüfung sollen von den Lehrenden in der jeweiligen Kursbeschreibungen klar benannt werden. Die Modulprüfung ist im Prinzip nicht an die regelmäßige und aktive Teilnahme einer Veranstaltung geknüpft.

Spezielle Richtlinien

  • Kriterium für eine regelmäßige Teilnahme in Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht (d.h. in den Seminaren) ist eine Präsenzzeit von 85% (RStO/PO § 9(2), S. 264).
  • Die Kriterien für eine aktive Teilnahme sind grundsätzlich durch die Lehrenden festzulegen. Tabelle 1 enthält Empfehlungen der Studienprogrammkoordination für die aktive Teilnahme laut Studienordnung.
  • Die Art der Modulprüfung ist in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt (s. Tabelle 1).


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