Hinweise zum Umgang mit KI-basierten Tools in Studium und Lehre

Laut dem Beschluss des Prüfungsausschusses des IfPuK vom 28. Juni 2023 sind KI-basierte Tools zur Generierung von Inhalten (Texte, Code, Bilder etc.)

  • in Prüfungen unter Aufsicht (z.B. Klausuren) NICHT zugelassen.
  • in Prüfungen ohne Aufsicht (z.B. Hausarbeiten) als Hilfsmittel im Prinzip zugelassen.

Ob und wie KI-basierte Tools tatsächlich in einer bestimmten Prüfung zugelassen sind, wird jeweils durch den*die Lehrende*n, der*die die Prüfung abnimmt, entschieden und den Studierenden gegenüber transparent gemacht.

Sollten KI-basierte Tools verwendet werden, so gelten folgende Maßgaben:

Kennzeichnungspflicht:

Stellen der Arbeit, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach KI-basierten Tools (insbesondere Textgeneratoren) entnommen sind, sind unter Angabe der Quelle kenntlich zu machen.

Nutzer*innen, die KI-basierte Tools in eigenen Arbeiten verwenden, tragen die Verantwortung für eventuell durch die KI generierte fehlerhafte oder verzerrte (bias) Inhalte, fehlerhafte Referenzen, Verstöße gegen das Urheberrecht oder Plagiate.

Dokumentationspflicht:

Die zur Erstellung der Arbeit genutzten KI-basierten Tools sind in geeigneter Weise zu dokumentieren, in der Regel durch: Name des KI-Tools, Softwareversion, ggf. Datum des Abrufs, ggf. URL oder Screenshot der Ausgabe.

Transparentmachung der Art der Nutzung:

Stellen der Arbeit, die auf der Nutzung von KI-basierten Tools im Hinblick auf für die Prüfung relevante Kompetenzen basieren, müssen entsprechend kenntlich gemacht und die Art der Nutzung genannt werden. Die Nutzung von KI-Tools, die sich auf die gesamte Arbeit bezieht, ist an geeigneter Stelle zu beschreiben (Exemplarisch: Nutzung zur Ideenfindung, zur Erstellung der Gliederung, zur Entwicklung/Optimierung von Software-Quelltexten, zur sprachlichen Optimierung, zur Erstellung von Textpassagen etc.). Idealerweise sollte über die Verwendung von KI-Tools (insbesondere bei ihrem Einsatz für analytische oder empirische Zwecke) in der Arbeit reflektiert werden.

Eigenständigkeitserklärung:

Bei fehlender Kennzeichnung und Dokumentierung der Verwendung von KI-basierten Tools handelt es sich um eine Täuschung über die Eigenständigkeit. Jeglicher Haus- oder Abschlussarbeit ist eine entsprechende ausführliche Eigenständigkeitserklärung beizufügen.

Stand: 28. Juni 2023

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