Termin: 10 -12 Uhr

Teilnehmer*innen: Max Willert, Christian Haase, Ulrike Bücking, Christine Gärtner, Cynthia Heiner, Jan-Hendrik de Wiljes, Samuel Striewski... Ulrike Seyferth

TOPS und Protokoll s. Spline Pad: https://pad.spline.inf.fu-berlin.de/B0MieSk35y

Wie bekommen die Lernraummentor*innen ihr Geld?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder in Form eines Mentoringvertrags (60 h-Vertrag) oder als Teil der (aufgestockten) Tutorentätigkeit. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile.

Mentoringvertrag
Vorteile:

  • Kostengünstig für den FB (750 Euro für einen 60-h Vertrag)
  • klare Trennung Tutoren- und Mentoringtätigkeit
  • kann ein Einsteig sein für Leute, die noch nicht sicher sind, ob sie Tutor*in werden wollen
  • kann auch von Leuten genutzt werden, die nicht (mehr) Tutor*in sind und/oder es auch nicht sein wollen
  • sehr flexibel einsetzbar, da immer nur für ein Semester (und ein Fach), dadurch relativ niederschwellig
  • günstig für die LR-Mentor*innen da steuerfrei (Übungsleiterfreibetrag)

Nachteile:

  • höhere Personalfluktuation, da immer nur für ein Semester
  • relativ hoher Aufwand bei Personalsuche und Ausbildung, Vertragsausstellung und -abrechnung
  • Mentoringverträge (ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung) haben einige Restriktionen: SHKs und Tutor*innen können nur dann einen bekommen, wenn Sie max. 40 h pro Monat arbeiten. Außerdem können über einen Mentoringvertrag max. 20 h pro Monat abgerechnet werden. 

(Aufgestockte) Tutorenverträge
Vorteile:

  • eingearbeitetes Personal, normalerweise mehrere Semester verfügbar
  • Weniger Aufwand bei Personalsuche, Ausbildung
  • einfache Vertragsgestaltung (Aufstockung bis 80 h pro Monat i.d.R. problemlos möglich)

Nachteile:

  • relativ teuer, auch weil eine dauerhafte Aufstockung auch während der Semesterferien gezahlt werden muss
  • da es ein Mangel an Tutor*innen gibt, steht zu befürchten, dass in vielen Fällen eine Aufstockung als LZ-Mentor*in in Konkurrenz zu einer gewünschten Aufstockung als Tutor*in steht.
  • wenig flexibel, man arbeitet immer mit dem vorhandenen Personal, kann nicht schnell mal jemanden austauschen
  • vermutlich ist es gar nicht möglich, den LZ-Mentor*innen-Bedarf zuverlässig über Tutorenverträge abzudecken.

Fazit: Vermutlich ist es nicht sinnvoll, sich von vornherein auf die eine oder andere Vertragsform festzulegen.  Wir müssen flexibel agieren und beide Vertragsformen ausprobieren bzw. zulassen. Ein paar aufgestockte Tutorenverträge bringen sicherlich Vorteile, weil wir dadurch deinen Grundstock an eingearbeitetem Personal haben, das auch während der vorlesungfreien Zeit zur Verfügung steht. Vermutlich brauchen wir aber zusätzlich Mentoringverträge.

Zu überlegen wäre, ob man die Tutorenverträge nur während der Vorlesungszeit aufstocken kann, also befristet auf 3-4 Monate.


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