Wollte man sich früher eine Musiksammlung zulegen griff man zum Cassettenrekorder und nahm sich die gewünschten Stücke vom Radio auf oder überspielte sie vom Plattenspieler auf die Cassette. Dieses Prinzip gilt auch heute noch im Umgang mit Youtube.

Es gilt der Grundsatz:
Youtube gilt als legale Quelle für Musik. Aus diesem Grund ist auch die Anfertigung einer Musikkopie zu privatem Zweck legal. Von der GEMA-gesperrte Stücke - ihre Aufnahme und Download wäre strafbar - werden von Google (Deutschland) nicht wiedergegeben und können daher auf dem nachfolgend beschriebenen Weg auch nicht als Quelle genutzt werden!

Wer sich zu diesem Thema genauer informieren will, kann sich den Tipp der Kanzlei wbs anschauen, der auch 2014 noch gültig ist.