Verlängerung der Freistellung zur Betreuung von Kindern
News vom 20.05.2020
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit dem Rundschreiben IV Nr. 45/2020 die Möglichkeit eröffnet, die Dienst- bzw. Arbeitsbefreiuung wegen Kinderbetreuung um weitere 10 Tage zu erhöhen, also auf insgesamt 20 Tage. Die Regelung ist bis zum 31. August 2020 befristet.
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Aufgrund der geschlossenen Kitas und Schulen kann Ihnen eine gesetzliche Freistellung von 7 Arbeitstagen gewährt werden und falls das nicht ausreicht die weitere Betreuung zu organisieren, können Ihnen weitere 3 Tage zugesprochen werden. Senden Sie dafür einen formlosen Antrag (per E-Mail) an Ihre Personalstelle und setzen ihre/n Vorgesetzten in CC. Alle wichtigen Fragen und Informationen zum Thema: Coronavirus finden Sie hier.
Die entsprechenden Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen haben wir für sie als PDF hinterlegt:
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