Dual Career & Family Service

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Verlängerung der Freistellung zur Betreuung von Kindern

News vom 20.05.2020

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit dem Rundschreiben IV Nr. 45/2020 die Möglichkeit eröffnet, die Dienst- bzw. Arbeitsbefreiuung wegen Kinderbetreuung um weitere 10 Tage zu erhöhen, also auf insgesamt 20 Tage. Die Regelung ist bis zum 31. August 2020 befristet.



Aufgrund der geschlossenen Kitas und Schulen kann Ihnen eine gesetzliche Freistellung von 7 Arbeitstagen gewährt werden und falls das nicht ausreicht die weitere Betreuung zu organisieren, können Ihnen weitere 3 Tage zugesprochen werden. Senden Sie dafür einen formlosen Antrag (per E-Mail) an Ihre Personalstelle und setzen ihre/n Vorgesetzten in CC. Alle wichtigen Fragen und Informationen zum Thema: Coronavirus finden Sie hier.

Die entsprechenden Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen haben wir für sie als PDF hinterlegt:


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