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Bei der Welthandelsorganisation (WTO) handelt es sich im Wesentlichen um eine internationale Organisation, welche sich mit den Regelungen der weltweiten Handels- und Wirtschaftsbeziehungen beschäftigt und für die Gewährleistung des freien Welthandels eintritt. Die WTO wurde 1995 als Nachfolgeorganisation des GAAT (General Agreement of Tariffs and Trade) gegründet und verfügt über eine erweiterte Zielsetzung.


Sie ist ein Völkerrechtssubjekt und damit rechtlich nicht mit der UNO liiert und auch kein UNO-Organ. Was wiederum dazu führt, dass sie lediglich die Befugnisse ausüben kann, die ihr alle Mitgliedstaaten gemeinsam erteilt haben. Bei den WTO Regelwerken handelt es sich um einen „soft law approach“, welcher auch damit einhergeht, dass sich letztendlich kein Staat einem Mehrheitsentscheid beugen muss.

Die WTO hat ihren Sitz in Genf und zählt insgesamt 164 Mitgliedstaaten, die 90% des Welthandel Volumens erwirtschaften (Stand: 01.10.18). Die Mitgliedsstaaten zahlen Beiträge an die WTO, die den Anteil des Landes am Welthandel berücksichtigen.

Etwa zwei Drittel der Mitgliedsländer sind Entwicklungs- oder Transformationsländer, welche den Lebensstandard verbessern und eine bessere Beschäftigung erreichen möchten. Die Kooperation zwischen den Staaten soll durch die wirtschaftliche Verflechtung vertieft werden.


Die Ministerkonferenz tagt mindestens alle zwei Jahre. 

Es werden Themen festgelegt, über die verhandelt wird – oft in mehreren Verhandlungsrunden. In vielen Runden wurden die Zölle (vorher: rund 22%) beispielsweise mehrfach gesenkt. Nach der Tokio-Runde (1973-1974) lag die durchschnittliche Zollbelastung für Industriegüter bei nur noch 4,7%.

In der momentan, seit 17 Jahren, laufenden Doha-Runde gab es noch keinen Erfolg. Gegensätze zwischen der EU, den USA und Entwicklungs- und Schwellenländer, besonders bezüglich der Agrarpolitik, sind Hauptstreitgrund. 



Ursprünglich wurde die GATT nach dem zweiten Weltkrieg gegründet, um die Zölle zwischen den Handelspartnern zu senken. Es folgten Erweiterungen der Aufgaben der GATT durch den Abbau von Handelshemmnissen aller Art, wodurch auch die Förderung des internationalen Handels in den Vordergrund rückte. Zudem sieht es die WTO heute als ihre Aufgabe an, eine vorhersehbare und transparente Handelspolitik zu schaffen. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung von Staaten, ob die Einhaltungen der multilateralen Regeln und Verpflichtungen stattfindet.


Folgende Grundsätze haben dabei enorme Bedeutung und bilden eine Verhaltensgrundlage für jedes WTO-Mitglied:  


  • Nichtdiskriminierung / Grundsatz der Meistbegünstigung: Ein WTO-Mitglied muss alle Partner im Handel gleichbehandeln. Verbot willkürlicher Handelsschranken.
  • Liberalisierung/ Inländerprinzip: Ausländische Ware darf nicht anders behandelt werden als inländische.
  • Reziprozität/ Prinzip der Gegenseitigkeit: jeweilige Zugeständnisse der Partner in den Verhandlungen sollen ausgewogen werden. Nur Entwicklungsländer sind ausgenommen.


Eine weitere sehr wichtige Aufgabe der WTO ist die Streitschlichtung. Dabei verfügt die WTO mit dem „Dispute Settlement Body (DSB)“ über einen effizienten internen Durchsetzungsmechanismus.  Kann der Konflikt nach 60 Tagen nicht einvernehmlich gelöst werden, beginnt eine Konsultationsphase mit unabhängigen Experten (Jury). Kommt das Schiedsgericht zu dem Ergebnis, dass die Klage zu Recht erhoben wurde, können Gegenmaßnahmen in Form von Strafzöllen erhoben werden. Die Höchstdauer des Schlichtungsverfahrens beträgt 18 Monate.

                 

Die momentane Runde wird für die WTO zunehmend schwieriger. Die Anzahl der Mitgliedsstaaten ist gewachsen und damit auch die Teilnehmer, welche Stimm- und Vetorechte haben. Die USA hat sich in den letzten Jahren zunehmend aus den Verhandlungen zurückgezogen oder diese auch blockiert. Besonders die zunehmend protektionistische Handelspolitik von US-Präsident Donald Trump schränkt den Spielraum der WTO ein.


Ein weiterer Kritikpunkt besteht bezüglich des veralteten Regelwerks der WTO, welches noch immer auf dem Stand von 1995 (Gründungsjahr) ist. Lediglich das Abkommen über Handelserleichterungen wurde 2017 hinzugefügt. Wichtige, neuere, Themen werden in diesem Regelwerk nicht abgedeckt.

Neue Handelsthemen werden zunehmend unter den Staaten (bilateral) gelöst. Während dieses anhaltenden Trends verliert die WTO zunehmend an Bedeutung. Auf Dauer könnten hohe Transaktionskosten allerdings den Bedarf an multilateralen Regeln wieder entfachen – was wiederum der WTO zugutekommen wird.







Quellen:


https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/welthandelsorganisation-wto--615792

https://www.bpb.de/politik/wirtschaft/freihandel/274498/die-wto-ist-nicht-tot

https://www.bmz.de/de/themen/welthandel/welthandelssystem/WTO/index.html

https://www.humanrights.ch/de/ipf/menschenrechte/wirtschaft/die-welthandelsorganisation-und-die-menschenrechte-dossier/zur-wto/