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1944 wurden die Grundprinzipien und Ziele der ILO in der Erklärung von Phiadelphia erweitert. Darin wurden als Voraussetzungen für nachhaltige Fortschritte in den industriellen Beziehungen die Grundsätze von Gleichberechtigung, der Vereinigungsfreiheit und des Rechtes auf Kollektivverhandlungen, der Armutsbekämpfung sowie des Dialoges zwischen Regierungen und Sozialpartnernfestgeschrieben.festgeschrieben.

1998 wurden Kernarbeitsnormen in derErklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit konkretisiert.  Diese Normen (Vereinigungsfreiheit, Diskriminierungsverbot, Beseitigung der Kinder- und Zwangsarbeit) haben universellen Grundrechtsstatus. Mit der Annahme der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit konzentrierte die ILO ihre Arbeit verstärkt auf die Ratifizierung und Implementierung der acht grundlegenden Übereinkommen, die zusammen die Kernarbeitsnormen ausmachen. Während die vier Grundprinzipien und alle Empfehlungen der ILO für die Mitgliedsstaaten als Leitlinien dienen, werden Kernarbeitsnormen durch die Ratifizierung von Übereinkommen rechtlich bindend. Nach der Ratifizierung wird ihre Umsetzung auf nationaler Ebene, juristisch und faktisch, von der ILO regelmäßig überprüft. Gleichzeitig unterziehen sich auch Länder, die nicht ratifiziert haben, einer Untersuchung und werden aufgefordert zu erklären, warum eine Ratifizierung nicht möglich ist und wie man die Normen trotzdem einhält. Diese Berichtspflicht ist zum einen in der Verfassung der ILO niedergeschrieben (Art. 22 ILO Verfassung) , wurde aber durch die Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit , welche ausnahmslos alle Mitgliedsstaaten unterzeichnet haben, noch einmal bestärkt. Entscheidend ist, dass die Kernarbeitsnormen den Status von Menschenrechten haben und damit universell gelten. 

 

Besonderheit tripartism / tripartite Vertretung, Beschlussfassung

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