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1919 als ständige Einrichtung des Völkerbundes auf Gewerkschaftsinitiative ins Leben gerufen, verfolgt die ILO das Ziel der Friedenssicherung in der Welt auf der Grundlage sozialer Gerechtigkeit. Dadurch, dass die Verfassung der ILO als Kapitel 13 in den Versailler Vertrag aufgenommen wurde, überführte sie Problemstellungen der Arbeitswelt erstmals aus dem nationalen Kontext in ein internationales Rechtssystem. Als Hauptziel der Organisation wurde die Erarbeitung internationaler Arbeits- und Sozialnormen u.a. in den Bereichen Arbeitszeit, Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit, angemessener Entlohnung, Gesundheitsschutz, Schutz der Kinder, Jugendlichen und Frauen, Altersvorsorge, Gleichberechtigung, Vereinigungsfreiheit und beruflicher Bildung formuliert.

''Arbeit ist keine Ware" (Art. I a der Erklärung von Philadelphia)

1944 wurden wurde auf der Konferenz von Philadelphia die leitenden Grundsätze in das Bekenntnis zu den leitenden Grundsätzen der Organisation in der Erklärung über die Ziele und Zwecke der ILOkonkretisierterneuert. Darin wurden als Voraussetzungen für nachhaltige Fortschritte in den industriellen Beziehungen die Grundsätze der freien Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, der Armutsbekämpfung sowie des gleichberechtigten Dialoges  Dialoges zwischen Regierungen und Sozialpartnern unter der Voraussetzung von Gleichberechtigung festgeschrieben. Weiterhin verpflichtet sich die ILO in diesem Dokument u.a. zur Förderung der Vollbeschäftigung, der Gewährleistung eines Mindestlohnes und der sozialen Grundsicherung auf nationaler Ebene.



Vereinigungsfreiheit und des Rechtes auf Kollektivverhandlungen, der Beseitigung der Zwangsarbeit , der Abschaffung der Kinderarbeit Armutsbekämpfung sowie des Dialoges zwischen Regierungen und Sozialpartnern festgeschrieben.

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