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1998 reagiert die ILO auf die Herausforderungen der Globalisierung der Wirtschaft mit derErklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und legt folgende Grundprinzipien fest: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung von Zwangs- und Pflichtarbeit, effektive Abschaffung der Kinderarbeit, Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Diese Grundsätze spiegeln sich in 8 verabschiedeten Übereinkommen der ILO wider, die als Kernarbeitsnormen gelten. Bisher wurden von 138 Mitgliedsstaaten alle Kernüberinkommen ratifiziert.  Durch die Überführung in nationales Recht sind die Kernarbeitsnormen rechtlich bindend. Ihre Umsetzung wird von der ILO regelmässig überprüft. Mitgliedsstaaten, die ein Übereinkommen nicht ratifiziert haben, sind verpflichtet dies zu begründen und regelmässig Bericht über den Fortschritt bei der Umsetzung zu erstatten. Verstösse von Mitgliedsstaaten gegen eine ratifizierte Arbeitsnorm können angezeigt werden. Es besteht ein Beschwerde- und Klagerecht mit der Möglichkeit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und einer Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes in letzter Instanz. Sollten Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden, sind diese von der betroffenen Regierung umzusetzen. Gemäss Artikel 33 der ILO-Verfassung kann der Verwaltungsrat der Konferenz bei Nichtbefolgung Massnahmen empfehlen, die zur "Sicherung der Ausführung dieser Empfehlungen zweckmässig erscheinen".2  Weiterführende, konkrete Sanktionsmöglichkeiten sind nicht kodifiziert.

2008 Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung

2009 Globaler Beschäftigungspakt

2016 Entschließung über die Förderungsozialer Gerechtigkeit durch menschenwürdige Arbeit

2019 ERKLÄRUNG ZUM HUNDERTJÄHRIGEN BESTEHEN DER IAO FÜR DIE ZUKUNFT DER ARBEIT

Agenda 2030

2017 MNE Declaration Tripartite declaration of principles concerning multinational enterprises and social policy

2017 MNE Erklärung Bericht über die Förderung und Anwendung der Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik in Europa und Zentralasien



Seminarkontext: ILO Übereinkommen als Bezugspunkt für UnternehmenspolitikArgumente / Konzepte / Theorie 

Hinterfragung / Kritik > Grenzen / limitations:: der Grenzen der Durchsetzbarkeit bindender Übereinkommen

Kritik: der Wachstumsorientierung als 'wesentliche' Voraussetzung für sozialen Fortschritt

Sanktionsmöglichkeiten können aus ihr / der Erklärung 1998 nicht abgeleitet werden (https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.htm)

Querverbindungen:

OECD
WTO

 OECD, WTO

Argumente / Konzepte / Theorie 

to be continued ...


Quellen

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Organigramm der UN: https://www.un.org/Depts/german/orgastruktur/dpi2470rev5-german.pdf

Schlüsseldokumente der ILO https://www.ilo.org/berlin/publikationen-und-forschung/schlüsseldokumente/lang--de/index.htm

Amtliche Titel der von der Internationalen Arbeitskonferenz angenommenen ÜBEREINKOMMEN