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Modulprüfung | Fall | Buchung in CM | Folgen für Studierenden | Welche Veranstaltung? |
Klausur | Nicht erschienen ohne Attest* | keine Note bei Modulprüfung | Prüfungswiederholung bei der nächsten Möglichkeit** – Stud. hat weiterhin 4 Versuche | M1 Grundkurs M3 Grundkurs |
Nicht erschienen mit Attest | keine Note bei Modulprüfung | Prüfungswiederholung bei der nächsten Möglichkeit– Stud. hat weiterhin 4 Versuche | ||
Nicht bestanden | Nicht bestandene (5,0) Modulprüfung | Prüfungswiederholung bei der nächsten Möglichkeit** – 1 Versuch (von insg. 4) weniger | ||
Erfolgreiche Klausur | Note als Modulprüfung eintragen | Modulprüfung abgeschlossen! | ||
Essay/Hausarbeit | Nicht angemeldet für Hausarbeit | Keine Note bei Modulprüfung | Prüfungswiederholung - Stud. hat weiterhin 4 Versuche | M2 Hauptseminar M4 Hauptseminar M5 Hauptseminar M6 Hauptseminar M7 Lehrforschungsprojekt M8 Vertiefungsseminar |
Keine Hausarbeit eingereicht (obwohl angemeldet) ohne Attest | Nicht bestandene (5,0) Modulprüfung | Prüfungswiederholung, als neue Hausarbeit mit neuem Thema***, 1 Versuch (von insg. 4) weniger; ev. neue Kursanmeldung | ||
Keine Hausarbeit eingereicht (obwohl angemeldet) mit Attest | Verlängerung für Modulprüfung gewähren, Note später in CM | Verlängerung angemessen gewähren | ||
Nicht bestanden | Nicht bestandene (5,0) Modulprüfung | Prüfungswiederholung, als neue Hausarbeit einreichen ( mit neuem Thema***), 1 Versuch (von insg. 4) weniger; ev. neue Kursanmeldung | ||
Erfolgreiche Hausarbeit | Note als Modulprüfung eintragen (Ausnahme Modul 8: wird nicht benotet sondern als "BE/NB" (bestanden/nicht bestanden) bewertet.) | Modulprüfung abgeschlossen! | ||
*Wegen des nichtbindenden Prüfungstermins müssen Studierende nicht erscheinen zu dem angekündigten Termin. In der Praxis bestehen wir auf ein Attest, die Studierenden könnten sich aber rechtlich durchsetzen, wenn Sie kein Attest bringen und dennoch erst zum zweiten Termin (Nachklausur) erstmals antreten wollen. ** Der Termin für die Nachklausur bzw. die zweite Klausur soll auf Beginn des folgenden Semesters festgelegt werden. ***Der Zeitraum der Bearbeitung soll nicht länger als der ursprünglich festgelegte Zeitraum sein. Prüfungswiederholung kann direkt auf den Erstversuch folgen. |