Der Studiengang beinhaltet ausschließlich nicht-bindende Prüfungstermine. Nicht angetretene Prüfungen dürfen daher nicht sanktioniert werden. Besteht die Modulprüfung aus einer Hausarbeit, drei Essays oder einer mündlichen Prüfung, so ist die Prüfungswahlfreiheit der Studierenden gewährleistet, wenn es in jedem Seminar des Moduls möglich ist, eine dieser Prüfungsformen zu absolvieren. Zu dieser Modulprüfungsform müssen die Studierenden sich bis zu einem konkreten von der Lehrkraft festzulegenden Termin verbindlich schriftlich (z.B. per Email) anmelden, dann gilt die Prüfung als angetreten.


Tabelle 4. Leitfaden zur Modulprüfung

Modulprüfung

Fall

Buchung in CM

Folgen für Studierenden

Welche Veranstaltung?

Klausur

Nicht erschienen ohne Attest*

keine Note bei Modulprüfung

Prüfungswiederholung bei der nächsten Möglichkeit** – Stud. hat weiterhin 4 Versuche

M1 Grundkurs

M3 Grundkurs

Nicht erschienen mit Attest

keine Note bei Modulprüfung

Prüfungswiederholung bei der nächsten Möglichkeit– Stud. hat weiterhin 4 Versuche

Nicht bestanden

Nicht bestandene (5,0) Modulprüfung

Prüfungswiederholung bei der nächsten Möglichkeit** – 1 Versuch (von insg. 4) weniger

Erfolgreiche Klausur

Note als Modulprüfung eintragen

Modulprüfung abgeschlossen!

Essay/Hausarbeit

Nicht angemeldet für Hausarbeit

Keine Note bei Modulprüfung

Prüfungswiederholung - Stud. hat weiterhin 4 Versuche

M2 Hauptseminar

M4 Hauptseminar

M5 Hauptseminar

M6 Hauptseminar

M7 Lehrforschungsprojekt

M8 Vertiefungsseminar

Keine Hausarbeit eingereicht (obwohl angemeldet) ohne Attest

Nicht bestandene (5,0) Modulprüfung

Prüfungswiederholung, als neue Hausarbeit mit neuem Thema***, 1 Versuch (von insg. 4) weniger; ev. neue Kursanmeldung

Keine Hausarbeit eingereicht (obwohl angemeldet) mit Attest

Verlängerung für Modulprüfung gewähren, Note später in CM

Verlängerung angemessen gewähren

Nicht bestanden

Nicht bestandene (5,0) Modulprüfung

Prüfungswiederholung, als neue Hausarbeit mit neuem Thema***, 1 Versuch (von insg. 4) weniger; ev. neue Kursanmeldung

Erfolgreiche Hausarbeit

Note als Modulprüfung eintragen (Ausnahme Modul 8: wird nicht benotet sondern als "BE/NB" (bestanden/nicht bestanden) bewertet.)

Modulprüfung abgeschlossen!

*Wegen des nichtbindenden Prüfungstermins müssen Studierende nicht erscheinen zu dem angekündigten Termin. In der Praxis bestehen wir auf ein Attest, die Studierenden könnten sich aber rechtlich durchsetzen, wenn Sie kein Attest bringen und dennoch erst zum zweiten Termin (Nachklausur) erstmals antreten wollen.

** Der Termin für die Nachklausur bzw. die zweite Klausur soll auf Beginn des folgenden Semesters festgelegt werden.

***Der Zeitraum der Bearbeitung soll nicht länger als der ursprünglich festgelegte Zeitraum sein. Prüfungswiederholung kann direkt auf den Erstversuch folgen.


Neuerungen in der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) zu digitalen Fernaufsichtsprüfungen* (Februar 2024)

  • 12b - Über Prüfungsmodalitäten muss klar informiert werden. Zu prüfende Personen (Studierende) sollen die Möglichkeit erhalten, die Prüfungssituation mit Bezug auf Technik, Ausstattung und räumliche Umgebung zu erproben.

  • 12c - Vor Beginn einer digitalen Fernaufsichtsprüfung erfolgt die Authentifizierung mit gültigem Lichtbildausweis.

  • 12d - Studierende sind verpflichtet, während einer digitalen Fernklausur die Kamera- und Mikrofonfunktion der eingesetzten Kommunikationseinrichtung dauerhaft zu aktivieren.

  • 12f - Sobald eine digitale Fernaufsichtsprüfung angeboten wird, IST eine Präsenzprüfung oder andere gleichwertige Prüfung als Alternative innerhalb desselben Prüfungszeitraums anzubieten. Es ist eine Aufsichtsperson für die digitale Fernprüfung und eine aufsichtsführende Person für die Präsensprüfungen zur Verfügung zu stellen.


*unter digitale Fernaufsichtsprüfungen fallen gem. 12a Abs. 2 RSPO auch mündliche Prüfungen.

  • Keine Stichwörter