Geschäftszeichen:
I A 16 - 388/24 BEH (Arbeiten dürfen am 06.06.2024 begonnen werden vorbehaltlich eines negativen Bescheides)
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Die Frist von 30 Tagen ist am 05.06.2024 abgelaufen und Arbeiten können daher ab 06.06.2024 beginnen.
Eingangsbestätigung Anzeige § 16 BioStoffV - I A 16 - 388%2F24 BEH .pdf