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E hätte die Ferienwohnung in seinem Haus auch anderweitig vermieten können. Ein Angebot von 1.500,-- € für den Monat August hatte er wegen des Vertrages mit Frau A ablehnen müssen.

E will daher von Frau A den die vereinbarten Mietzins Miete von 1.300,-- €. Weil er sich über die Dreistigkeit der Frau A ärgert, überlegt er, ob er nicht sogar 1.500,-- € verlangen kann.

Wie ist die Rechtslage?

In Betracht kommende Anspruchsgrundlagen

Arbeitsgruppe: (1) + (2)

Nina + Hermann: Wir haben Anspruch auf Zahlung der Miete aus Mietvertrag gemäß § 535 II BGB und Anspruch auf Schadensersatz aus § 122 I BGB.

Kontrollgruppe: (3) + (4)

Wir sehen das genauso. Wegen "Dreistigkeit" würden wir eventuell noch § 826 BGB prüfen. Heidemarie und Claudio

Coaching-Hinweise

Die sinnvoll in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen wurden gesehen. Als Praktikerin muss ich allerdings betonen, dass § 826 (sittenwidrig + vorsätzlich) sehr selten angewendet wird, weil es da oft erhebliche Beweisschwierigkeiten gibt. Macht das Fass lieber nicht auf. Grüße, Klara Fall

Voraussetzungen der Anspruchsgrundlagen

Arbeitsgruppe: (5) + (6)

Für den Mietvertrag:

1. Anspruch entstanden (Vertragsschluss), 2. Anspruch nicht untergegangen oder einredebehaftet (z.B. durch Anfechtung)

Für den Schadensersatz nach § 122 BGB:

Anfechtung (d.h. Anfechtungsgrund, Erklärung, Frist, was wir ja schon beim Anspruch aus § 535 prüfen), Schadenshöhe

Ronny & Ronja

Kontrollgruppe: (7) + (8)

Sehen wir, Gottlieb und Edeltraut, genauso.

Coaching-Hinweise

Seid ihr sicher, dass "Schadenshöhe" eine Voraussetzung einer Anspruchsgrundlage ist? LG, K. Fall

Subsumtion des Sachverhalts

Arbeitsgruppe: (9) + (10)

A. Anspruch des E gegen A auf Zahlung der Miete (1.300 Euro) aus § 535 II BGB

I. Mietvertrag

1. Antrag: Prospekt (-)

2. Antrag: Brief der A an E (+)

3. Annahme des E (+)

4. Anspruch entstanden

II. Anspruch durch Anfechtung nach § 119 I Var. 1 BGB erloschen?

1. Anfechtungserklärung (+)

2. Anfechtungsgrund (+)

3. Anfechtungsfrist: unverzüglich (+)

4. Zwischenergebnis: wirksame Anfechtung.

III. Ergebnis: Kein Anspruch des E gegen A auf Zahlung der Miete.

B. Anspruch des E gegen A auf Schadensersatz aus § 122 I BGB

I. Anfechtung der A (+)

II. Kein Kennen oder Kennenmüssen des Anfechtungsgrundes durch E, § 122 II BGB (+)

III. Zwischenergebnis: Anspruch auf SchE (+)

IV. Schadenshöhe: Vertrauensschaden (negatives Interesse) ist zwar 1.500 Euro, wird aber in der Höhe durch das positive Interesse begrenzt. Bei ordnungsgemäßer Erfüllung hätte E nur 1.300 Euro erhalten.

VI. Endergebnis: E hat einen Anspruch gegen A nur auf Zahlung von 1.300 Euro Schadensersatz.

Martha & Wiebke

Kontrollgruppe: (11) + (12)

Wir haben dem nichts hinzuzufügen, Murat und Ahmed

Coaching-Hinweise

Sehr schön! Ganz wichtig: Die Subsumtion des Sachverhalts in der Gruppenphase sollte immer nur als Lösungsskizze erfolgen. Ausformulieren könnt ihr sie später in Einzelarbeit, aber nehmt nicht das vorweg, was ihr später noch machen könnt. K. Fall