Mitglieder
- Nina Fall
- Herrmann Schneider
- Heidemarie Schinkel
- Claudio Fabriggio
- Ronny Horror
- Ronja Horwarth
- Gottlieb Horwarth
- Edeltraut Horwarth
- Martha Westmann
- Dr. med. Wiebke Oldenburg
- Murat Ölgür
- Ahmed Ölgür
Falltext
Frau A hielt sich im April zu einer Geschäftsreise im Harz auf. Da ihr die Gegend gut gefiel, beschloss sie, dort mit ihrer Familie die Sommerferien zu verbringen. Daher sah sie sich nach einer ruhigen Ferienwohnung um. Zunächst favorisierte sie das Haus „Brockenritt“, befand es aber bald als zu laut, da es direkt neben einem großen Tanzlokal gelegen war. Dagegen schien ihr die Villa „Brockenblick“ günstiger zu liegen, weil sie direkt am Waldrand stand. Frau A beschloss, in dem Haus am Waldrand eine Ferienwohnung zu mieten und nahm einen Prospekt des Fremdenverkehrsvereins mit.
Zu Hause schrieb sie einen Brief an das Haus „Brockenritt“ und bestellte für den gesamten Monat August eine 3-Zimmer Ferienwohnung zum Preis von 1.300,-- € nach Prospekt. Nur wenig später antwortet ihr der Eigentümer E zustimmend.
Als Frau A am 1. August eintraf, bemerkte sie ihren Irrtum. Kurz entschlossen zog sie mit ihrer Familie in eine freie Wohnung der Villa „Brockenblick“ und erklärte E, sie habe nicht das Haus „Brockenritt“ gemeint, dieses sei ihr wegen ihrer kleinen Kinder zu laut.
E hätte die Ferienwohnung in seinem Haus auch anderweitig vermieten können. Ein Angebot von 1.500,-- € für den Monat August hatte er wegen des Vertrages mit Frau A ablehnen müssen.
E will daher von Frau A den vereinbarten Mietzins von 1.300,-- €. Weil er sich über die Dreistigkeit der Frau A ärgert, überlegt er, ob er nicht sogar 1.500,-- € verlangen kann.
Wie ist die Rechtslage?