Welche Inhalte werden auf "Freien Universität Berlin on iTunes U" abrufbar sein?
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Die Freie Universität Berlin fördert mit dieser Initiative die Verbreitung und freie Nutzung audiovisueller Lehr- und Lerninhalte unserer Hochschule im Internet. Es ist angestrebt, eine große Bandbreite von audiovisuellen Lehr- und Lerninhalten aus verschiedenen Bereichen der Freien Universität abzudecken, um der fachlichen Varietät und den internationalen Charakter der Freien Universität darzustellen. |
Kann ich meine audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte auch auf anderen Plattformen einbinden?
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Ja, wenn Ihre Audios / Videos von CeDiS auf einem Server der Freien Universität Berlin gespeichert wurden, dann erhalten Sie eine entsprechende Information, so dass Sie Ihre Audios / Videos auch in anderen zentralen Systemen der Freien Universität Berlin bereitstellen können. |
Wer kann audiovisuelle Lehr- und Lerninhalte zur Bereitstellung auf "iTunes U" einreichen?
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Alle Personen, so genannte "Content Provider", die an der Freien Universität Berlin mit der Durchführung von Lehrveranstaltungen beauftragt sind, können Audios / Videos einreichen. Dabei müssen gleichzeitig die unterzeichneten "Nutzungsbedingungen zum Einsatz von iTunes U an der Freien Universität Berlin" an CeDiS eingereicht werden. |
Gehen beim Veröffentlichen von Inhalten auf "iTunes U" die Urheberrechte auf Apple über?
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Nein. Die Urheberrechte bleiben bei den Erstellerinnen und Erstellern der Inhalte, wie bei jeder anderen Website auch. Gleiches gilt für deren Beachtung. |
Kann ich auch andere Videoplattformen verwenden, die nicht zentral von der FU angeboten werden?
Cloak |
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Ja, mit einem privaten Account können sie z.B. auch YouTube o.ä. nutzen. |
Wie müssen meine audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte für "iTunes U" beschaffen sein?
Cloak |
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Bei der Erstellung des Audios / Videos müssen die Corporate Design Richtlinine der Freien Universität Berlin beachtet werden; wenn es sich um ein Video handelt, dann dürfen auf dem Video nur Sie als Professor/in sichtbar sein, keine Studierenden (Persönlichkeitsrechte). Weitere Punkte, siehe Download (Grundregeln, Nutzungsbedingungen). Außerdem müssen die folgenden Formate berücksichtigt sein: - Audio: .m4a und .mp3
- Video: .mp4, .m4v und .mov
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