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Alle Personen, so genannte "Content-Provider", die an der Freien Universität Berlin mit der Durchführung von Lehrveranstaltungen beauftragt sind, können Audios / Videos einreichen. Dabei müssen gleichzeitig die unterzeichneten "Nutzungsbedingungen zum Einsatz von iTunes U an der Freien Universität Berlin" an CeDiS eingereicht werden. |
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Bei der Erstellung des Audios / Videos müssen die Corporate Design Richtlinine der Freien Universität Berlin beachtet werden; wenn es sich um ein Video handelt, dann dürfen auf dem Video nur Sie als Professor/in sichtbar sein, keine Studierenden (Persönlichkeitsrechte). Weitere Punkte, siehe Download (Grundregeln, Nutzungsbedingungen). Außerdem müssen die folgenden Formate berücksichtigt sein:
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Ja, Sie können beim Upload Ihrer audiovisuellen Inhalte angeben, unter welcher CC-Lizenz Sie diese Inhalte bereitstellen möchten. Siehe weitere Informationen zu den CC-Lizenzierungen: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc Grundsätzlich ist zu empfehlen, diese CC-Lizenz in den audiovisuellen Inhalt bei der Erstellung direkt einzubauen, z.B. in den Abspann. |