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Die Freie Universität Berlin fördert mit dieser Initiative die Verbreitung und freie Nutzung audiovisueller Lehr- und Lerninhalte unserer Hochschule im Internet. Es wird angestrebt /(Ziel ist), eine große Bandbreite von audiovisuellen Lehr- und Lerninhalten aus verschiedenen Bereichen der Freien Universität abzudecken (anzubieten), um (und so) die fachliche Varietät und den internationalen Charakter der Freien Universität darzustellen. |
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Nein. Die Urheberrechte bleiben bei den Erstellerinnen und Erstellern der Inhalte, wie bei jeder anderen Website auch. Gleiches gilt für deren Beachtung. |
Gehen beim Veröffentlichen von Inhalten auf "iTunes U" Nutzungsrechte auf die FU über?...
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Ja. Mit den Nutzungsbedingungen räumen Sie der FU die unentgeltlichen, zeitlich und örtlich unbegrenzten und nichtausschließlichen Nutzungsrechte an den Inhalten ein (Nutzungsbedingungen § 4 (3), s. auch Grundregeln 4. (4) . |
Gehen beim Veröffentlichen von Inhalten auf "iTunes U" Nutzungsrechte auf Apple über?...
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Ja. Mit den Nutzungsbedingungen akzeptieren Sie, daß sich iTunes zu Online-Marketingzwecken der audiovisuellen Inhalte und begleitenden Zusatzmaterialien auf iTunes U bedienen kann, um die iTunes U Seite und die iTunes Technologie innerhalb des Onlinebereiches von iTunes U oder der Onlineseite des iTunes Stores sowie in anderen iTunesWebseiten zu präsentieren (Nutzungsbedingungen § 4 (5) . |
Kann ich auch andere Videoplattformen verwenden, die nicht zentral von der FU angeboten werden?
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Bei der Erstellung des Audios / Videos müssen die Corporate Design Richtlinine der Freien Universität Berlin beachtet werden; wenn es sich um ein Video handelt, dann dürfen auf dem Video nur Sie als Professor/in sichtbar sein, keine Studierenden (Persönlichkeitsrechte). Weitere Punkte, siehe Download (Grundregeln, Nutzungsbedingungen). Außerdem müssen die folgenden Formate berücksichtigt sein: - Audio: .m4a und .mp3
- Video: .mp4, .m4v und .mov
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Werden die Inhalte meiner Materialien ...
auf ihre rechtliche Zulässigkeit bzgl. des Urheberrechts überprüft?
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Nein; die Verantwortung für die Inhalte der audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte bleibt bei Ihnen. Bitte informieren Sie sich zu Ihren Pflichten als Content-Producer in den Nutzungsbedingungen (§ 5).
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Werden die Inhalte meiner Materialien auf ihre rechtliche Zulässigkeit bzgl. des Persönlichkeitsrechts überprüft?...
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Nein; die Verantwortung für die Inhalte der audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte bleibt bei Ihnen. Bitte informieren Sie sich zu Ihren Pflichten als Content-Producer in den Nutzungsbedingungen (§ 5). Bitte beachten Sie, daß bei der Aufzeichnung Ihrer Lehrveranstaltung die Aufnahme von Studierenden während der Lehrveranstaltung nicht erfolgen darf, wenn die audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte auf dem institutionellen Hochschulauftritt „Freie Universität Berlin on iTunes U“ nutzbar gemacht werden sollen (Nutzungsbedingungen § 5 (4).
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Kann ich meine audiovisuellen Inhalte unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung stellen?
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