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Bei der Erstellung des Audios / Videos müssen die Corporate Design Richtlinine der Freien Universität Berlin beachtet werden; wenn es sich um ein Video handelt, dann dürfen auf dem Video nur Sie als Professor/in sichtbar sein, keine Studierenden (Persönlichkeitsrechte). Weitere Punkte, siehe Download (Grundregeln, Nutzungsbedingungen). Außerdem müssen die folgenden Formate berücksichtigt sein: - Audio: .m4a und , .mp3
- Video: .mp4, .m4v und , .mov
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Werden die Inhalte meiner Materialien auf ihre rechtliche Zulässigkeit bzgl. des Urheberrechts überprüft?
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Nein; , die Verantwortung für die Inhalte der audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte bleibt bei Ihnen. Bitte informieren Sie sich zu Ihren Pflichten als Content-Producer in den Nutzungsbedingungen (§ 5).
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Werden die Inhalte meiner Materialien auf ihre rechtliche Zulässigkeit bzgl. des Persönlichkeitsrechts überprüft?
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Nein; , die Verantwortung für die Inhalte der audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte bleibt bei Ihnen. Bitte informieren Sie sich zu Ihren Pflichten als Content-Producer in den Nutzungsbedingungen (§ 5). Bitte beachten Sie, daß bei der Aufzeichnung Ihrer Lehrveranstaltung die Aufnahme von Studierenden während der Lehrveranstaltung nicht erfolgen darf, wenn die audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte auf dem institutionellen Hochschulauftritt „Freie Universität Berlin on iTunes U“ nutzbar gemacht werden sollen (Nutzungsbedingungen § 5 (4). |
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Ja, Sie können beim Upload Ihrer audiovisuellen Inhalte angeben, unter welcher CC-Lizenz Sie diese Inhalte bereitstellen möchten. Siehe weitere Informationen zu den CC-Lizenzierungen: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc Grundsätzlich ist zu empfehlen, diese CC-Lizenz in den audiovisuellen Inhalt bei der Erstellung direkt einzubaueneinzufügen, z.B. in den Abspann. |
Warum sind meine Materialien nicht auf iTunes U?...
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Eine zeitliche Beschränkung gibt es nicht. Bei Content-Producern, die mit den eigenen erstellten audiovisuellen Inhalten und begleitenden Zusatzmaterialien gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen verstoßen, insbesondere indem sie Urheberrecht, Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen, kann CeDiS die Übertragung der audiovisuellen Inhalte auf den institutionellen Hochschulauftritt „Freie Universität Berlin on iTunes U“ zeitweise oder auf Dauer sperren oder die audiovisuellen Inhalte in diesem Fall auch von den Servern des FU-Rechenzentrums löschen, so dass der Content nicht mehr darstellbar wäre. Eine Kopie der letzten Version der eigenen Inhalte kann der Content-Producer auf Anfrage erhalten (Nutzungsbedingungen § 9 (1). |