Versionen im Vergleich

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ida16

Eine zeitliche Beschränkung der Bereitstellung gibt es nicht.

Allerdings kann CeDiS bei Content-Producern, die mit den eigenen erstellten audiovisuellen Inhalten und begleitenden Zusatzmaterialien gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen verstoßen, insbesondere indem sie Urheberrecht, Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen, die Übertragung der audiovisuellen Inhalte auf den institutionellen Hochschulauftritt „Freie Universität Berlin on iTunes U“ zeitweise oder auf Dauer sperren oder die audiovisuellen Inhalte in diesem Fall auch von den Servern des FU-Rechenzentrums löschen, so dass der Content nicht mehr darstellbar wäre. Eine Kopie der letzten Version der eigenen Inhalte kann der Content-Producer auf Anfrage erhalten (Nutzungsbedingungen § 9 (1).

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Wie kann ich meine Materialien wieder löschen?

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ida17

Sie können die Nutzbarmachung Ihres eigenen audiovisuellen Inhalts und des begleitenden Zusatzmaterials über iTunes U jederzeit löschen lassen. Dazu müssen Sie sich an CeDiS wenden und können auch darauf hinwirken, dass CeDiS den Inhalt auch auf dem Server des FU-Rechenzentrums löschen lässt (Nutzungsbedingungen § 9 (4).