Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Cloak
ida14

Bei der Erstellung des Audios / Videos müssen die Corporate Design Richtlinine der Freien Universität Berlin beachtet werden; wenn es sich um ein Video handelt, dann dürfen auf dem Video nur Sie als Professor/in sichtbar sein, keine Studierenden (Persönlichkeitsrechte). Weitere Punkte, siehe Download (Grundregeln, Nutzungsbedingungen).

Außerdem müssen die folgenden Formate berücksichtigt sein:

  • Audio: .m4a, .mp3
  • Video: .mp4, .m4v, .mov

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exclusivetrue
ida18
Werden

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meine audiovisuelle Lehr- und Lerninhalte vor der Veröffentlichung von CeDiS be- oder überarbeitet?

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Cloak
ida18

CeDiS wird ggf. aus technischen Gründen sowie zur Verbesserung der Erkennbarkeit der Zugehörigkeit zur Freien Universität (FU Corporate Design) die audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte und sonstigen audiovisuellen Inhalte bearbeiten. Ein Eingriff in die dargestellten Lehr- und Lerninhalte oder sonstigen audiovisuellen Inhalte wird durch eine derartige Bearbeitung ausgeschlossen (Nutzungsbedingungen §4 (2).

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exclusivetrue
ida8
Werden die Inhalte

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meiner audiovisuellen Lehr- und Lernmaterialien auf ihre rechtliche Zulässigkeit bzgl. des Urheberrechts überprüft?

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ida8

Nein, die Verantwortung für die Inhalte der audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte bleibt bei Ihnen. Bitte informieren Sie sich zu Ihren Pflichten als Content-Producer in den Nutzungsbedingungen (§ 5, § 8).

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exclusivetrue
ida10
Werden die Inhalte

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meiner audiovisuellen Lehr- und Lernmaterialien auf ihre rechtliche Zulässigkeit bzgl. des Persönlichkeitsrechts überprüft?

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Cloak
ida10

Nein, die Verantwortung für die Inhalte der audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte bleibt bei Ihnen. Bitte informieren Sie sich zu Ihren Pflichten als Content-Producer in den Nutzungsbedingungen (§ 5, § 8).

Bitte beachten Sie, daß bei der Aufzeichnung Ihrer Lehrveranstaltung die Aufnahme von Studierenden während der Lehrveranstaltung nicht erfolgen darf, wenn die audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte auf dem institutionellen Hochschulauftritt „Freie Universität Berlin on iTunes U“ nutzbar gemacht werden sollen (Nutzungsbedingungen § 5 (4).

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ida15

Ja, Sie können beim Upload Ihrer audiovisuellen Inhalte angeben, unter welcher CC-Lizenz Sie diese Inhalte bereitstellen möchten. Siehe weitere Informationen zu den CC-Lizenzierungen: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc

Grundsätzlich ist zu empfehlen, diese CC-Lizenz in den audiovisuellen Inhalt bei der Erstellung direkt einzufügen, z.B. in den Abspann.

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exclusivetrue
ida16
Warum sind

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meine audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte nicht mehr auf iTunes U?

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ida16

Eine zeitliche Beschränkung der Bereitstellung gibt es nicht.

Allerdings kann CeDiS bei Content-Producern, die mit den eigenen erstellten audiovisuellen Inhalten und begleitenden Zusatzmaterialien gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen verstoßen, insbesondere indem sie Urheberrecht, Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen, die Übertragung der audiovisuellen Inhalte auf den institutionellen Hochschulauftritt „Freie Universität Berlin on iTunes U“ zeitweise oder auf Dauer sperren oder die audiovisuellen Inhalte in diesem Fall auch von den Servern des FU-Rechenzentrums löschen, so dass der Content nicht mehr darstellbar wäre. Eine Kopie der letzten Version der eigenen Inhalte kann der Content-Producer auf Anfrage erhalten (Nutzungsbedingungen § 9 (1).

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exclusivetrue
ida17
Wie kann ich

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meine audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte wieder löschen?

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ida17

Sie können die Nutzbarmachung Ihres eigenen audiovisuellen Inhalts und des begleitenden Zusatzmaterials über iTunes U jederzeit löschen lassen. Dazu müssen Sie sich an CeDiS wenden und können auch darauf hinwirken, dass CeDiS den Inhalt auch auf dem Server des FU-Rechenzentrums löschen lässt (Nutzungsbedingungen § 9 (4).